Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0045/2019  

Betreff: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Kochel a. See, Schlehdorfer Straße (GBV K-02/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.02.2019 
67. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von den Festsetzungen der Garagengestaltungssatzung der Gemeinde Kochel a. See wird wie beantragt die Befreiung erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 01.02.2019 (Eingang 06.02.2019) wird in der Schlehdorfer Straße der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich um eine Fläche im Mischgebiet.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus mit Einliegerwohnung. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser mit teilweise mehreren Wohneinheiten geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Die GRZ liegt für das Hauptgebäude bei 0,249 und damit im üblichen Rahmen. Die Pflasterflächen werden wasserdurchlässig erstellt. Die Garage ist noch hinzuzurechnen. Damit liegt das Vorhaben aber in einem Bereich, der an der Hauptstraße und in einem Mischgebiet bzw. auch für die Umgebung nicht unüblich ist. Die absoluten Außenmaße mit 9,5 m und 12,5 m sind auch im üblichen Rahmen. Das Gebäude wird ortsüblich mit zwei Geschossen und einer Firsthöhe von 7,90 m errichtet.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich der Überbaubaren Grundstücksfläche. In der näheren Umgebung ist bereits im Bereich der Straße Bebauung vorhanden.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen allerdings weicht das Vorhaben von den Vorgaben der Garagengestaltungssatzung ab. Der Begründungsantrag ist beigefügt und schlüssig erläutert. Es wird daher vorgeschlagen der Abweichung zuzustimmen.

 

- Stellplätze:

Stellplätze sind in ausreichender Anzahl nachgewiesen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

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