Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0048/2019  

Betreff: An- und Umbau eines Stallgebäudes in Kochel a. See, Am Kleinfeld (GBV K-03/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.02.2019 
67. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag zum Stallanbau und -umbau wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn das Vorhaben für die Landwirtschaft privilegiert ist. Zum Schutz der Landwirtschaft und der geplanten Bebauung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 25 - Am Kleinfeld ist durch den Fachbereich Immissionsschutz im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Wechselbeziehung des Vorhabens und der geplanten Bebauung zu untersuchen.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 06.02.2019 (Eingang 08.02.2019) wird der Anbau und Umbau eines Stallgebäudes Kochel a. See, Am Kleinfeld, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die besagte Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ eingetragn.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Da die Fläche lt. Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ vorgesehen ist, stimmt das Vorhaben mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann als privilegiertes Vorhaben für die Landwirtschaft zulässig sein.

 

- Allgemeine Bauleitplanung

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde im Rahmen der Vorplanungen für den Bebauungsplan Nr. 25 - Am Kleinfeld eine Immissionsschutz-Untersuchung beim TÜV Süd erstellen hat lassen. Dabei wurde sowohl die Geräusch- wie auch die Geruchsauswirkung der benachbarten Landwirtschaft betrachtet, um etwaige Wechselbeziehungen von vorneherein auszuschließen. Damit sollte sowohl der weitere Betrieb der Landwirtschaft wie auch der Charakter des Baugebiets als „WA“ (allgemeines Wohnen) geschützt werden. Diese Untersuchung ist im Bericht v. 02.03.2018 zu folgendem Ergebnis gekommen:

„Die Ergebnisdarstellungen […] zeigen, dass die Kerngrößen für die zu erwartende Gesamtbelastung (IG-Wert) den vorgeschlagenen Immissionswert in Höhe von 0,10 bzw. 10 % der Häufigkeiten der Geruchsstunden im gesamten Bereich des geplanten Bebauungsplans unterschreiten. Es kann somit ausgeschlossen werden, dass erhebliche Belästigungen durch Gerüche an den geplanten Wohnhäusern im Planbereich des Bebauungsplans Nr. 25 - Am Kleinfeld auftreten.“

 

Das nun beantragte Vorhaben liegt weiter entfernt vom Gebiet des Bebauungsplans Nr. 25 als der Stall am Hauptgebäude und wird vielmehr noch durch zwei dazwischenliegende Gebäude „abgeschirmt“. Dennoch sollte auch hier der Schutz der Landwirtschaft und der geplanten Bebauung durch den Fachbereich Immissionsschutz am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen beurteilt werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-          Keine.