Vorlage - K-0134/2016
|
|
Beschlussvorschlag:
Zu dem Bauantrag von Reinhold Bierbichler jun. auf Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräumen auf Fl.Nr., 1947 / 1 Kochel a. See, Kalmbachstr. 9, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 02.05.2016 (Eingang: 03.05.2016) beantragt Herr Reinhold Bierbichler jun. die Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräumen auf Fl.Nr. 1947 / 1, Kalmbachstr. 9 in Kochel a. See.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischge-biet“. Das Vorhaben ist dort nach § 6 BauNVO allgemein zulässig.
- Art der Bebauung:
Keine Änderung
- Maß der baulichen Nutzung:
Keine Änderung
- Überbaubare Grundstücksfläche:
Keine Änderung
- Einordnung der Bauweise:
Keine Änderung
- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:
Keine Änderung
- Rücksichtnahmegebot:
Keine Änderung
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.
- Ortsbild:
Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.
- Stellplätze:
Die erforderlichen Stellplätze sind gem. der Verordnung über den Bau und Betrieb von Gara-gen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) und der dazugehörigen Anlage nachzuweisen. Dies erfolgt im Rahmen der Prüfung durch die Bauaufsichtsvbehörde.
- Ergebnis:
Das Vorhaben erfüllt daher die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 (1) BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Keine.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Entfällt.