Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0134/2016  

Betreff: Reinhold Bierbichler jun.; Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Verkaufsräume für Bäckerei und Konditorei in Kochel a. See, Kalmbachstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
10.05.2016 
34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag von Reinhold Bierbichler jun. auf Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräumen auf Fl.Nr., 1947 / 1 Kochel a. See, Kalmbachstr. 9, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 02.05.2016 (Eingang: 03.05.2016) beantragt Herr Reinhold Bierbichler jun. die Nutzungsänderung von Geschäftsräumen in Bäckerei/Konditoreiverkaufsräumen auf Fl.Nr. 1947 / 1, Kalmbachstr. 9 in Kochel a. See.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Mischge-biet“. Das Vorhaben ist dort nach § 6 BauNVO allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine Änderung

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Keine Änderung

 

- Rücksichtnahmegebot:

Keine Änderung

 

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die erforderlichen Stellplätze sind gem. der Verordnung über den Bau und Betrieb von Gara-gen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) und der dazugehörigen Anlage nachzuweisen. Dies erfolgt im Rahmen der Prüfung durch die Bauaufsichtsvbehörde.

 

- Ergebnis:

Das Vorhaben erfüllt daher die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 (1) BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

Keine.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

 

Entfällt.