Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0243/2018-10  

Betreff: Haushalt 2019; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.02.2019 
67. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
KocHH2019-Gesamt_2019-01-28  
KocHH2019-VWHH_2019-02-21  
KocHH2019-VMHH_2019-02-21  
KocHH2019-StellenplanI  

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 mit Anlagen und Bestandteilen sowie dem Beteiligungsbericht.

 

 

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Vormerkung:

Die Kämmerei hat den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 unter Berücksichtigung der Anmeldungen und der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen sowie auf Grundlage einer einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 11.02.2019 erstellt (s. Anlage).

Der Gesamthaushalt 2019 weist demnach ein Volumen von 13.965.600 Euro auf, wobei 8.961.400 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 5.004.200 Euro auf den Vermögenshaushalt.

 

Im Rahmen des Spitzengesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich 2019 wurde folgendes Ergebnis erzielt, das sich auch auf den Haushalt der Gemeinde Kochel a. See auswirkt:

- Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um 6,6 % und steigen damit auf ein Rekordniveau von bayernweit 3,9 Mrd. Euro. Allerdings hat die Gemeinde Kochel a. See für das maßgebliche Jahr (2017) eine Steigerung der Steuerkraft um 14,9 % zu verzeichnen, die sich negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2019 auswirkt. Die Schlüsselzuweisung sinkt deshalb von 605.400 Euro im Vorjahr auf 363.300 Euro in 2018.

-  Die Beteiligung der Kommunen am Allgemeinen Steuerverbund bleibt unverändert bei 12,75 %. Der Kommunalanteil beträgt 4,989 Mrd. Euro und steigt damit um 7 % gegenüber 2018.

 

Die Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz in Höhe von 47,5 v. H. kalkuliert. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft im maßgeblichen Jahr (2017) erhöht sich diese von 4.415.574 Euro auf 4.857.880 Euro. Da die Umlagekraft die Basis für die Berechnung der Kreisumlage bildet, erht sich diese für 2018 von 2.097.400 Euro (2018) auf 2.307.500 Euro.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr mit je 350 v. H. unverändert. Der Verwaltungshaushalt weist somit ein Volumen in Höhe von 8.961.400 Euro auf. Gegenüber 2018 bedeutet dies einen Steigerung um 1.300 oder rund 0,01 % (2018: 8.960.100 Euro)

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 487.500 Euro angesetzt.

Aufgrund der geplanten Investitionen i. H. v. rd. 4.28.60.000 Euror 2019 ist zum Ausgleich des Vermögenshaushalts zudem eine Rücklagenentnahme in Höhe von 193.800 Euro und eine Kreditaufnahme mit 1.800.00 Euro eingeplant.

 

Folgende Haushaltssatzung ist auf diesen Grundlagen zu beschließen:

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen

für das Haushaltsjahr 2019

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende

Haushaltssatzung

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              8.961.400 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              5.004.200 Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 1.800.000,00€ vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  350 v. H.

2. Gewerbesteuer  350 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 Gemeinde Kochel a. See

 Kochel a. See,

 

 Thomas W. H o l z

  Erster Bürgermeister

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KocHH2019-Gesamt_2019-01-28 (12 KB)      
Anlage 2 2 KocHH2019-VWHH_2019-02-21 (227 KB)      
Anlage 3 3 KocHH2019-VMHH_2019-02-21 (92 KB)      
Anlage 4 4 KocHH2019-StellenplanI (26 KB)