Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0074/2019  

Betreff: Neubau eines Wohn-, Büro- und Studiogebäudes in Ort, Orterer Straße (GBV K-09/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
02.04.2019 
68. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag zum Neubau eines Wohn-, Büro- und Studiogebäudes in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 15.03.2019 (Eingang 15.03.2019) wird der Neubau eines Wohn-, Büro- und Studiogebäudes in Ort, Orterer Straße, beantragt. Das Vorhaben liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse, OT Ort in einem Mischgebiet.

 

Damit ist das Vorhaben nach den baurechtlichen Vorgaben „Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung“ zu beurteilen: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse, OT Ort und ist als Mischgebiet eingestuft.

Das Bauvorhaben entspricht gemäß einer überschlägigen Prüfung den künftigen Festsetzungen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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