Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0127/2019  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Garage in Urfeld (GBV K-VB 06/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0072/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
02.07.2019 
71. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Garage in Urfeld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 12.02.2019 (Eingang 28.02.2019) wurde die Errichtung eines Einfamilienhaus (Zwei-Personenhaushalt mit ca. 95 m² Wohnfläche) in Urfeld beantragt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 zwar das Einvernehmen erteilt, dabei aber bereits auf die schwierige Außenbereichslage und die dem Bauvorhaben widersprechenden Festsetzungen im Flächennutzungsplan hingewiesen. Exakt aufgrund dieser Punkte wurde dieses Vorhaben von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen schließlich abgelehnt.

Nunmehr wird mit Schreiben v. 24.05.2019 auf dem benachbarten Grundstück die Aufstockung einer vorhandenen Garage zu Wohnzwecken beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes nicht überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben in Form des Flächennutzungsplanes entgegen.

 

- Erschließung:

Aufgrund der vorhandenen Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass das Grundstück auch erschlossen ist. Über die vorhandene Wasserleitung könnte auch das beantragte Vorhaben (auf Kosten der Bauherren) versorgt werden.

 

Es ist fraglich ob diese Aufstockung zu Wohnbauzwecken im Außenbereich zulässig ist. Das Vorhaben könnte aber als sonstiges Vorhaben im Außenbereich eingestuft werden. Es entsteht mit diesem Vorhaben kein neues Baufeld und bereits für den ursprünglichen Bauantrag wurde seitens der Gemeinde die geringfügige Auswirkung auf den Außenbereich als vernachlässigbar eingestuft.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Stammbaum:
K-0072/2019   Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in Urfeld (GBV K-VB 04/2019)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0127/2019   Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Garage in Urfeld (GBV K-VB 06/2019)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK