Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0161/2019  

Betreff: Dachanhebung an einem bestehenden Einfamilienhaus in Kochel a. See, Bergfeldweg (GBV K-21/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
17.09.2019 
73. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Antrag auf Dachanhebung an einem bestehenden Einfamilienhaus in Kochel a. See, Bergfeldweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 23.07.2019 (Eingang 29.07.2019) wird die Dachanhebung an einem bestehenden Einfamilienhaus in Kochel a. See, Bergfeldweg, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist gemäß Flächennutzungsplan als „Fläche für Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung ändert sich lediglich in Bezug auf die Höhe auf eine Firsthöhe von insgesamt 7,29 m sowie bezüglich der dann vorhandenen Zweigeschossigkeit. Die Höhe ist in diesem Bereich des Bergfeldweges nicht unüblich und liegt im Rahmen der umgebenden prägenden Bebauung. In der näheren prägenden Umgebung sind ebenfalls zweigeschossige Einfamilienhäuser vorhanden.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Der rechnerische Nachweis liegt nicht vor. Aufgrund der Grundstücksbeschaffenheit ist jedoch davon auszugehen, dass genügend Raum für erforderliche Stellplätze vorhanden ist. Daher wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die untere Bauaufsicht im Rahmen der weiteren Antragsprüfung den entsprechenden Nachweis einholen zu lassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine-