Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0179/2019  

Betreff: Verordnung über das Beschildern in der Gemeinde Kochel a. See, Aktualisierung und Neuerlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
17.09.2019 
73. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Verordnung über das Beschildern Entwurf  

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Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Verordnung über das Beschildern in der Gemeinde Kochel a. See in der geänderten und vorliegenden Form wird beschlossen. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.10.2019 in Kraft und die Verordnung v. 15.11.2010 zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig außer Kraft. 

 

 

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Vormerkung:

Die in der Gemeinde Kochel a. See angebrachte Beschilderung ist witterungs- und altersbedingt zu einem großen Teil auszutauschen. Im Zuge der Erfassung wurde festgestellt, dass viele Schilder nicht der geltenden Verordnung entsprechen und die komplette Beschilderung im Grunde nicht mehr zeitgemäß ist.

Daher wurde seitens der Verwaltung ein umfassendes Konzept erstellt, in welchem die komplette Beschilderung in der Gemeinde Kochel a. See betrachtet wurde. Dabei ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass im Hinblick auf eine einheitliche Darstellung und Nachhaltigkeit die komplette Beschilderung zu erneuern ist. Da hierbei auch eine Änderung der Größen und der zu verwendenden Materialien vorgenommen werden soll, bedarf es einer Änderung der Beschilderungsverordnung und somit auch deren Neuerlass. Diese Änderungen sind in der Anlage farbig dargestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Kosten für den Austausch der Beschilderung, wie bspw. Verkehrs- und Straßenschilder. Die Kosten der Hinweisschilder sind von den jeweiligen Unternehmen zu tragen.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung über das Beschildern Entwurf (251 KB)