Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0202/2019  

Betreff: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Dreifachgarage in Kochel a. See, Dr. Pahl-Weg (GBV K-29/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
22.10.2019 
75. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Für den Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Dreifachgarage in Kochel a. See in Kochel a. See, Dr. Pahl-Weg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 25.09.2019 (Eingang 27.09.2019) wird der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Dreifachgarage in Kochel a. See, Dr. Pahl-Weg, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan als Mischgebiet eingetragen.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Die GRZ ist mit 0,34 angegeben. Die Maße des Gebäudes sind mit 15,99 m und 9,24 m angegeben. Die Wandhöhe mit 5,54 m und die Firsthöhe mit 7,49 m eingetragen. Dies liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche beantragt worden und fügt sich daher nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Das Rücksichtnahmegebot ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Die sechs erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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