Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0203/2019  

Betreff: Gemeindewahlen 2020, Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG, Nr. 6 GLKrWBek
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
22.10.2019 
75. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG und der Nr. 6 GLKrWBek wird zur Wahlleiterin für die Gemeindewahlen 2020 Fr. Nicole Lutterer und zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Gemeindewahlen 2020 Fr. Daniela Koller berufen.

 

 

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Vormerkung:

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG (Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte – Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) und der Nr. 6 GLKrWBek (Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung) hat der Gemeinderat einen Wahlleiter und einen Stellvertreter für die Gemeindewahlen zu berufen.

Dieser muss gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG aus folgendem Personenkreis entstammen: 1. Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft. Nicht berufen werden kann aber insbesondere, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

keine.