Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0016/2016  

Betreff: Hubert Resenberger; Abbruch des bestehenden Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Wohnungen in Ort, Orterer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.02.2016 
30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag von Hubert Resenberger zum Abbruch des bestehenden Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Wohnungen in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 05.02.2016 (Eingang 05.02.2016) beantragt Herr Hubert Resenberger den Abbruch des bestehenden Ferienhauses und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen und Wohnungen auf Fl.Nr. 1492, Orterer Str. 31, in Kochel a. See.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Dorfgebiet. Damit ist das Vorhaben dort allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. In der näheren Umgebung (z.B. Flurstück 1368/2) sind Grundflächenwerte bis min. 0,294 GRZ vorhanden. Das geplante Vorhaben weißt eine GRZ von 0,275 aus. Auch die absoluten Maße fügen sich in die vorhandene Umgebung ein. Die Wandhöhe mit 5,65 m. ist im ortsüblichen Rahmen.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist im Bereich der überbaren Grundstücksfläche.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „Offene Bauweise( Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnamegebot:

Nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Satzung ausreichend nachgewiesen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine