Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0217/2019  

Betreff: Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Projekt "Jugend-Kommunalwahl 2020"; Beteiligung der Gemeinde Kochel a. See
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Bürgermeisterbesprechung Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
19.11.2019 
76. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kochel a. See wird sich an der digitalen Jugend-Kommunalwahl des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen beteiligen. Die anfallenden Arbeiten sowie die hierfür veranschlagten Kosten in Höhe von 50 Cent pro gemeldetem Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren werden übernommen.

 

 

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Vormerkung:

 

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2020 plant eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen eine Jugendbildungsaktion in Form einer Jugend-Kommunalwahl für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren durchzuführen.

 

Diese Jugend-Kommunalwahl wird digital umgesetzt. Das bedeutet, dass die betreffenden Kinder und Jugendlichen von den Gemeindeverwaltungen ein Schreiben erhalten, in welchem sie über die Durchführung der Wahl und die Abstimmmöglichkeit informiert werden. Zudem enthält das Schreiben einen personalisierten Zugangscode, über welchen die Jugendlichen zwischen dem 20.02.2020 und 14.03.2020 einmalig auf der Online-Seite wählen können. Gewählt können werden Landrat, Kreistag Bürgermeister und Gemeinderat. Die Ergebnisse dieser Jugend-Kommunalwahl werden vom Amt für Jugend und Familie parallel zu den Ergebnissen der Erwachsenenwahl frühestens am Wahltag (15.03.2019, 18.00 Uhr, veröffentlicht.

 

Um diese Jugend-Kommunalwahl durchführen zu können, benötigt der Landkreis die personelle und finanzielle Unterstützung der Landkreiskommunen. Daher bittet das Landratsamt die Kommunen darum, sich an dieser freiwilligen Aktion zu beteiligen und somit einen Beitrag zur Jugendbildung zu leisten.

Der Aufwand der Verwaltung stellt sich folgendermaßen dar: Druck und Versand von 241 Schreiben an die Jugendlichen. Jeder weitere Aufwand sollte auch zwingend vermieden werden, da gerade in der „heißen Phase“ der Kommunalwahl das Wahl-Team im Rathaus bereits sehr ausgelastet ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

Arbeitszeit der Mitarbeiter sowie Kosten in Höhe von 50 Cent pro gemeldeten Jugendlichen (ca. 241 Euro) für das Onlinewahlverfahren.

 

Die veranschlagten Kosten in Höhe von ca. 241 Euro sind im Haushalt 2020 vorzusehen.