Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0223/2019  

Betreff: Am Sonnenstein und Kiensteinweg (Bebauungsplan Nr. 24); Planung der Erschließungsanlagen, weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
21.01.2020 
78. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Die Baupläne werden im Entwurf freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötige Feinabstimmung bzgl. der Sparten herbeizuführen sowie mit den zur Kostentragung verpflichteten Eigentümern für die Verlängerung „Am Kiensteinweg“ die nötigen Verhandlungen durchzuführen. Das Bauprogramm und die Kostenschätzung sind zur Kostenberechnung fortzuschreiben. Hierbei sind Maßnahmen zum Schutz des Baugebietes mit einzuplanen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Jahr 2020 bereitzustellen.

 

 

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Vormerkung:

 

Für die Erschließungsplanung des Baugebiets Bebauungsplan Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg wurde im Juni/Juli 2015 zwischen der Gemeinde Kochel a. See und der Ingenieurgemeinschaft Miklautz/Schulte ein Ingenieurvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet als zusammengefasstes Objekt unter anderem die Planung der Erschließungsstraßen „Am Sonnenstein“ und „Kiensteinweg“ sowie deren Verbindung zwischen den Bauparzellen 1/2 und 6/7.

 

Der Kiensteinweg, der auf Höhe der Haunummer 10 planmäßig enden sollte, soll nun um ca. 65 m bis zur Alte Straße verlängert werden.

Hierbei haben die Anlieger die Verpflichtung, die Straße herzustellen, wenn die anliegenden Grundstücke bebaut werden. Da dies nun für beide Grundstücke der Fall ist, muss die Gemeinde zumindest eine Erschließungsplanung aufstellen, um entweder den Verpflichteten die entsprechenden straßenbaumäßigen Vorgaben zur Herstellung der Straße machen zu können oder alternativ die Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung der Erschließungsanlagen für den Bebauungsplan Nr. 24 (Am Sonnenstein/Kiensteinweg) gegen Kostenersatz gleich mit auszuführen.

 

Am 20.03.2018 wurde deshalb von dem Gemeinderat beschlossen, für diesen Abschnitt den Vertrag über die Ingenieurleistung für die Verkehrsanlagen auf den Abschnitt am Kiensteinweg zu erweitern.

Zwischenzeitlich sind die Bebauungen so fortgeschritten, dass für das Jahr 2020 die Herstellung der Straßen eigeplant werden kann.

 

Vom beauftragten Ingenieurbüro wurden daher die Bauprogramme vorgelegt (s. Anlage).

 

Nach Freigabe des Bauprogrammes durch den Gemeinderat muss verwaltungsseitig mit den Anliegern des Kiensteinweges, die die dinglich gesicherte Verpflichtung haben, den Kiensteinweg auf eigene Kosten herzustellen, darüber verhandelt werden, ob die Gemeinde diese Arbeiten gegen Kostenersatz mit vergeben soll (hier wird empfohlen, eine Sicherheit zu verlangen) oder ob die Anlieger die Umsetzung selber entsprechend den Vorgaben der Gemeinde durchführen möchten.

Im ersten Fall gäbe es jedenfalls keine Diskussionen über Abnahme, Übernahme und Gewährleistung.

 

Für den Bereich des Neubaugebietes „Am Sonnenstein“ sind die Anliegerbeiträge über die Ablösevereinbarungen in den Kaufverträgen bereits erledigt.

 

Nach Klärung bzgl. des weiteren Vorgehens zum Abschluss des Kiensteinweges würden die entsprechenden Vergaben und Terminplanungen vorbereitet werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Aktuell werden mit Kosten für den Straßenbau in Höhe von brutto 213.000 Euro (in 2016 waren es rund 120.000 Euro) gerechnet.

 

Gründe für die Erhöhung sind:

­       insbesondere die Asphaltpreise (aber auch die Tiefbaupreise im Allgemeinen) sind in den vergangenen 3-4 Jahren drastisch gestiegen

­       für die Verlängerung des Kiensteinweges kommen rund 400 m² Verkehrsfläche hinzu (z. B. Flächengröße der Asphalttragschicht: bisher 600 m², jetzt 1.000 m²).

Diese Zusatzkosten werden jedoch von den Anliegern getragen.

 

Für den Kanalbau rechnen wir mit Kosten in Höhe von brutto 54.000 Euro (in 2016 waren es rund 45.000 Euro).

Darin enthalten ist der Neubau von zwei Einsteigschächten sowie die Sanierung des Mischwasserkanals Schacht 4 –> Schacht 5 (neu) –> Schacht 6 –> Schacht 9 (Länge: rund 150 m). Nicht enthalten sind neue Grundstücksanschlüsse (die weitgehend schon hergestellt sein müssten) und die Sanierung vorhandener Grundstücksanschlussleitungen (die nach wie vor Privatsache sind).

 

Die Kosten für die Trinkwasserleitung (bereits durch den Wasserbeschaffungsverband verlegt) sowie die Straßenbeleuchtung sind bereits erledigt da diese entweder nicht bei der Gemeinde anfallen oder bereits beauftragt sind. Externe Kosten für TELEKOM und Bayernwerk (Niederspannung, Mittelspannung) fallen nicht an.

 

In den oben genannten Kosten ebenfalls nicht enthalten sind:

­       Straßenbau „Am Sonnenstein“ zwischen dem Kiensteinweg und Am Sonnenstein 11-15

­       Maßnahmen zum Schutz des BG vor Überflutung

­       Straßenvollausbau der „grauen“ Verkehrsflächen (vgl. beigefügte Lagepläne)

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel sind für das Jahr 2020 bereitzustellen.