Vorlage - VG-0014/2019
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2019. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 999.900 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2017 sowie die vorläufigen Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2019 zugrunde gelegt.
Vormerkung:
Nachtragshaushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
|
|
|
a) im Verwahltungshaushalt | erhöht um | gegenüber bisher | auf nunmehr |
die Einnahme | 174.300 € | 1.018.900 € | 1.193.200 € |
die Ausgaben | 174.300 € | 1.018.900 € | 1.193.200 € |
|
|
|
|
b) im Vermögenshaushalt | erhöht um |
|
|
die Einnahmen | 110.000 € | 60.000 € | 170.000 € |
die Ausgaben | 110.000 € | 60.000 € | 170.000 € |
§ 2
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
- Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 999.900 € festgesetzt.
- Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:
a) 50 v.H., das sind 499.950 €, im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und
b) 50 v.H., das sind 499.950 €, im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See.
- Für die Berechnung der Umlage werden
a) die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2017 und
b) die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2019
zu Grunde gelegt.
§ 5
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.
§ 7
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachtragshaushaltsatzung 2019 - Stand 13.11.2019 (131 KB) |