Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - VG-0014/2019  

Betreff: Haushalt 2019, Nachtragshaushalt; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Erlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See Entscheidung
19.11.2019 
10. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Nachtragshaushaltsatzung 2019 - Stand 13.11.2019  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2019. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 999.900 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2017 sowie die vorläufigen Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2019 zugrunde gelegt.

 

 

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Vormerkung:

 

Nachtragshaushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2019

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2  der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2019 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

 

 

 

a) im Verwahltungshaushalt

erhöht um

gegenüber bisher

auf nunmehr

die Einnahme

174.300 €

1.018.900 €

1.193.200 €

die Ausgaben

174.300 €

1.018.900 €

1.193.200 €

 

 

 

 

b) im Vermögenshaushalt

erhöht um

 

 

die Einnahmen

110.000 €

60.000 €

170.000 €

die Ausgaben

110.000 €

60.000 €

170.000 €

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Verwaltungsumlage

  1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2019 auf  999.900 € festgesetzt.
  2. Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:

a)             50 v.H., das sind 499.950 €, im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und

b)             50 v.H., das sind 499.950 €, im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See.

  1. Für die Berechnung der Umlage werden

a)             die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2017 und

b)             die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2019

zu Grunde gelegt.

 

§ 5

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtragshaushaltsatzung 2019 - Stand 13.11.2019 (131 KB)