Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0234/2019  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Apartmenthauses mit 6 Ferienwohnungen in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-VB 10/2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
17.12.2019 
77. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Apartmenthauses mit sechs Ferienwohnungen in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben v. 29.11.2019 wird der Neubau eines Appartmenthauses mit sechs Ferienwohnungen in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und lt. Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet.

 

- Art der Bebauung:

Gewerbliche Nutzungen sowie Hotelanlagen sind in der Umgebung vorhanden.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Eine GRZ-Berechnung liegt nicht vor. Außerdem sind bisher noch keine Stellplätze und Zufahrten in den Planungen enthalten, so dass dies nicht abschließen geprüft werden kann und dem späteren Baugenehmigungsverfahren vorbehalten bleibt.

Die Höhen orientieren sich unterhalb der Gebäudehöhe des schon bestehenden Hotelgebäudes und oberhalb des südlich gelegenen Ferienhauses. Damit entsteht eine Abstufung. Die Höhen und Kubaturen liegen im Bereich der vorhandenen Bebauung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben im Bereich von überbaubaren Grundstücksflächen beantragt wird.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise“ (Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Es ist nicht davon auszugehen, dass hier nachbarschützende Belange des Rücksichtnahmegebotes berührt sind.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert, soweit noch die Bestätigung des WBVs vorliegt.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Alternativ zum Walmdach steht noch ein Pultdach zur Diskussion.

Die mit Holz gestaltete Fassade würde nicht zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes durch das Vorhaben führen.

 

- Stellplätze:

Nicht Gegenstand des Vorbescheides (s. o.).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-keine