Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0023/2020  

Betreff: Errichtung einer Fluchttreppenanlage an einem bestehenden Hotelgebäude in Kochel a. See, Schlehdorfer Str. (GBV K-03/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.05.2020 
2. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

-nicht erforderlich-

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 17.02.2020 (Eingang 03.03.2020) wird die Errichtung einer Fluchttreppenanlage in Kochel a. See, Schlehdorfer Str., beantragt.

Der Bauantrag wurde im Rahmen der Regelungen durch Beschluss des Aus-schusses für Notzeiten in dessen Sitzung am 08.04.2020, TOP 10.2., als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, da keine rechtlichen Gründe zur Versagung des Einvernehmens erkennbar waren.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine Änderung. Die Abstandflächen sind zu prüfen. Dies erfolgt im Rahmen der weiteren Antragsbearbeitung durch die untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Die außenliegenden Fluchttreppen sind optisch sicherlich nicht besonders ansprechend. Es gibt aber für diese optische Angelegenheit in diesem Fall keine Rechtsgrundlage zur Einforderung eines innenliegenden Fluchtweges.

 

- Stellplätze:

Keine Änderung.

 

- Ergebnis:

Zulässig.

 

-Hinweis:

Eine Überbauung über die Gemeindestraße darf nicht erfolgen. Dies soll als Auflage zu formulieren und im Rahmen der Baukontrolle zu überprüfen sein. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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