Vorlage - K-0023/2020
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Beschlussvorschlag:
-nicht erforderlich-
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 17.02.2020 (Eingang 03.03.2020) wird die Errichtung einer Fluchttreppenanlage in Kochel a. See, Schlehdorfer Str., beantragt.
Der Bauantrag wurde im Rahmen der Regelungen durch Beschluss des Aus-schusses für Notzeiten in dessen Sitzung am 08.04.2020, TOP 10.2., als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, da keine rechtlichen Gründe zur Versagung des Einvernehmens erkennbar waren.
- Art der Bebauung:
Keine Änderung.
- Maß der baulichen Nutzung:
Keine Änderung. Die Abstandflächen sind zu prüfen. Dies erfolgt im Rahmen der weiteren Antragsbearbeitung durch die untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Überbaubare Grundstücksfläche:
Keine Änderung.
- Einordnung der Bauweise:
Keine Änderung.
- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:
Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen
- Rücksichtnahmegebot:
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.
- Ortsbild:
Die außenliegenden Fluchttreppen sind optisch sicherlich nicht besonders ansprechend. Es gibt aber für diese optische Angelegenheit in diesem Fall keine Rechtsgrundlage zur Einforderung eines innenliegenden Fluchtweges.
- Stellplätze:
Keine Änderung.
- Ergebnis:
Zulässig.
-Hinweis:
Eine Überbauung über die Gemeindestraße darf nicht erfolgen. Dies soll als Auflage zu formulieren und im Rahmen der Baukontrolle zu überprüfen sein.
Finanzielle Auswirkungen:
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