Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0026/2020  

Betreff: Fl.Nr. 3308/1, 3309/15, 3310/2 u. 3310/6 (OT Urfeld, Hotel Karwendelblick); Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes, weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.05.2020 
2. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Bauleitplanung für den Bereich des OT Urfeld (Hotel Karwendelblick und Umgriff) wird in die Rahmenplanung für die Bauleitplanung mit aufgenommen. Diese ist bei Abschluss von demnächst fertiggestellten Bauleitplänen fortzuschreiben und dem Gemeinderat zur Priorisierung der Planungsvorhaben vorzulegen.

 

 

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Vormerkung:

 

Im Bereich des OT Urfeld (Hotel Karwendelblick samt Umgriff) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt worden.

Sowohl die geordnete Entwicklung der Bebauung im OT Urfeld als auch des Hotels „Karwendelblick“ kann nur im Rahmen eines Bebauungsplanes erfolgen. Dabei wird man sehr sorgfältig die Art, die Menge und den Umgriff der Planung sowie die städtebaulichen Gesichtspunkte abwägen müssen.

 

Da es ggf. ganz grundsätzlich von Interesse ist, im Rahmen eines Abwägungsprozesses für den OT Urfeld die Entwicklungsmöglichkeiten (und Ziele) der Gemeinde zu erörtern, kann die Planung grundsätzlich befürwortet und in das Programm für die Rahmenplanung der Bauleitplanung aufgenommen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Derzeit noch keine.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Entfällt noch.