Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0059/2020  

Betreff: Haushalt 2020; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Krisenausschuss Entscheidung
21.04.2020 
2. Sitzung des Ausschusses für Notzeiten ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Satzung 2020  
Vorbericht 2020  
Vorberichtanlagen 2020 Zusammengefasst  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit Anlagen und Bestandteilen sowie dem Beteiligungsbericht.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Die Kämmerei hat den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der Anmeldungen, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen sowie der intensiven Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Notzeiten am 08.04.2020 erstellt (s. Anlage).

Der Gesamthaushalt 2020 weist demnach ein Volumen von 13.390.000 Euro auf, wobei 9.246.700 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 4.143.300 Euro auf den Vermögenshaushalt.

 

Im Rahmen des Spitzengesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich 2020 wurde folgendes Ergebnis erzielt, das sich auch auf den Haushalt der Gemeinde Kochel a. See auswirkt:

- Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um 3,9 % und steigen damit auf ein Rekordniveau von bayernweit 4,053 Mrd. Euro. Da sich die Steuerkraft der Gemeinde Kochel a. See senkt, hierbei ist das Jahr 2018 maßgeblich, zeichnet sich für die Gemeinde Kochel a. See eine Steigerung der Schlüsselzuweisungen von 363.300 Euro im Vorjahr auf 844.600 Euro in 2020.

-  Die Beteiligung der Kommunen am Allgemeinen Steuerverbund bleibt unverändert bei 12,75 %. Der Kommunalanteil beträgt 5,160 Mrd. Euro und steigt damit um 3,4 % gegenüber 2019.

 

Die Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz in Höhe von 48,5 v. H. kalkuliert. Aufgrund der gesunkenen Steuerkraft im maßgeblichen Jahr (2018) verringert sich die Umlagekraft von 4.857.880 Euro auf 4.174.805 Euro. Da die Umlagekraft die Basis für die Berechnung der Kreisumlage bildet, verringert sich diese für 2020 von 2.307.500 Euro (2019) auf 2.024.800 Euro.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr mit je 350 v. H. unverändert.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 349.600 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investitionen i. H. v. rd. 3.230.000 Euro für 2020 eingeplant.

 

Hinsichtlich der Details darf auf die Anlagen verwiesen werden.

Der Vorbericht samt Anlagen wird Anfang der KW 17/2020 zur Verfügung gestellt. Hierfür sind noch Daten des Schulverbandes Benediktbeuern erforderlich, die erst nach dem Urlaub des Kämmerers der VGem Benediktbeuern zu erhalten sind.

 

 

Folgende Haushaltssatzung ist auf diesen Grundlagen zu beschließen:

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Kochel a. See folgende

 

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              9.246.700 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              4.143.300 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 2.795.000,00 € vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.

 

2. Gewerbesteuer 350 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

 Gemeinde Kochel a. See

 Kochel a. See,

 

 

 

 Thomas W. Holz

               Erster Bürgermeister

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 8 Satzung 2020 (106 KB)      
Anlage 9 9 Vorbericht 2020 (354 KB)      
Anlage 10 10 Vorberichtanlagen 2020 Zusammengefasst (4712 KB)