Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0060/2020  

Betreff: Haushalt 2020; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Beratung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Krisenausschuss Vorberatung
21.04.2020 
2. Sitzung des Ausschusses für Notzeiten zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

-nicht erforderlich-

 

 

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Vormerkung:

Die Kämmerei hat den Haushaltsplanr das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der Anmeldungen und der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen sowie der intensiven Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Notzeiten am 08.04.2020 erstellt.

 

Der Gesamthaushalt 2020 weist demnach ein Volumen von 13.390.000 Euro auf, wobei 9.246.700 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 4.143.300 Euro auf den Vermögenshaushalt.

 

Im Rahmen des Spitzengesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich 2020 wurde folgendes Ergebnis erzielt, das sich auch auf den Haushalt der Gemeinde Kochel a. See auswirkt:

-  Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich um 3,9 % und steigen damit auf ein Rekordniveau von bayernweit 4,053 Mrd. Euro. Da sich die Steuerkraft der Gemeinde Kochel a. See senkt, hierbei ist das Jahr 2018 maßgeblich, zeichnet sich für die Gemeinde Kochel a. See eine Steigerung der Schlüsselzuweisungen von 363.300 Euro im Vorjahr auf 844.600 Euro in 2020.

-   Die Beteiligung der Kommunen am Allgemeinen Steuerverbund bleibt unverändert bei 12,75 %. Der Kommunalanteil beträgt 5,160 Mrd. Euro und steigt damit um 3,4 % gegenüber 2019.

 

Die Kreisumlage wurde mit einem Hebesatz in Höhe von 48,5 v. H. kalkuliert. Aufgrund der gesunkenen Steuerkraft im maßgeblichen Jahr (2018) verringert sich die Umlagekraft von 4.857.880 Euro auf 4.174.805 Euro. Da die Umlagekraft die Basis für die Berechnung der Kreisumlage bildet, verringert sich diese für 2020 von 2.307.500 Euro (2019) auf 2.024.800 Euro.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr mit je 350 v. H. unverändert. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 349.600 Euro angesetzt.

 

Im Vermögenshaushalt sind Investitionen i. H. v. rd. 3.230.000 Euro für 2020 eingeplant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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