Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0155/2016  

Betreff: Thomas und Veronika Holz; Antrag auf Tektur zum genehmigten Bauvorhaben in Ort, Orterer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
07.06.2016 
35. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 07/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Tekturantrag zu dem genehmigten Bauvorhaben auf Fl.Nr. 1364 in Ort, Orterer Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Schreiben vom 20.05.2016 (Eingang: 20.05.2016) wird von Thomas und Veronika Holz eine Tektur zum genehmigten Bauantrag zum Gebäudeteilabtrag, -wiederaufbau, -anbau und -sanierung auf Fl.Nr. 1364 in Ort, Orterer Straße, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Dorfgebiet“.

 

Mit Schreiben v. 29.09.2004 wurde für das denkmalgeschützte Anwesen Orterer Straße 17, Fl. Nr. 1364, in Ort ein Bauantrag auf Gebäudeteilabtrag, -wiederaufbau,   -anbau und -sanierung gestellt (Az. K-25/2004). Dieser wurde vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 15.04.2005 ebenso genehmigt wie der Tekturantrag v. 07.03.2007 (Az. 22-BA-2004/1204). Die Genehmigung hierfür ist weiterhin rechtsgültig.

 

Bei dieser weiteren (2.) Tektur ergeben sich folgende Änderungen:

-       ursprünglich geplantes Esszimmer wird Küche (wie aktuell) und durch Wandöffnung mit Esszimmer verbunden

-       ehem. geplante Wohnküche wird Esszimmer (Vergrößerung durch Versetzung der Wand in Richtung Diele)

-       Diele wird verkleinert

-       Zugang direkt von Küche in Waschküche mittels Wandöffnung

-       ursprünglich Hausarbeitsraum mit Dusche und WC wird Büro

-       im Bereich der Küche soll das große Fenster zur Tür werden und die ursprüngliche Tür als Fenster umgebaut werden

Diese Maßnahmen sollen in einem 1. Bauabschnitt zeitnah umgesetzt werden. Für den genehmigten Gebäudeteilabtrag und dessen Wiederaufbau ist noch kein Umsetzungstermin festgelegt.

 

Die Belange wie Art der Bebauung, Maß der baulichen Nutzung, Überbaubare Grundstücksfläche, Einordnung der Bauweise, mögliche bodenrechtliche Spannungen, Rücksichtnahmegebot, Erschließung, Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Ortsbild und Stellplätze sind davon nicht berührt. Das Vorhaben erfüllt damit die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 BauGB, weshalb das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen ist.

 

Da die o. g. Änderungen als geringfügig einzustufen sind und v. a. den Bestand nicht berühren, könnte dieser Antrag laut Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen auf dem Verwaltungswege behandelt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Antragsteller wird der Antrag in die Gremienberatung gegeben.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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