Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0067/2020-04  

Betreff: Krisenausschuss, Bildung und Besetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0067/2020
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
05.05.2020 
1. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Die von den Parteien und Wählergruppierungen benannten Mitglieder des Gemeinderats werden zum Mitglied in den Krisenausschuss bzw. zu deren Stellvertreter/innen bestellt.

 

 

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Vormerkung:

 

Der Krisenausschuss ist in der ursprünglichen Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode 2014-2020 nicht vorgesehen gewesen. Aufgrund der Corona-Pandemie und des mit ihr einhergehenden sehr hohen Infektionsrisikos wurden seitens der Bayerischen Staatsregierung stark einschränkende Maßnahmen ergriffen bis hin zu vorläufiger Ausgangsbeschränkung, Versammlungsverbot und inzwischen Mund-Nase-Maskenpflicht in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Das für die Kommunen zuständige Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in diesem Zusammenhang den Gemeinden empfohlen, ihre Sitzungstätigkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren und anstelle des gesamten Gemeinderats einen Ausschuss tagen zu lassen. Dadurch sollte das Gesundheitsrisiko für Gremiumsmitglieder und Mitarbeiter/innen der Verwaltung möglichst reduziert werden. Der Gemeinderat hat per Umlaufbeschluss auf dieser Grundlage einen so genannten „Notausschuss“ installiert und eingesetzt. Die Kommunalaufsicht hat dieses Vorgehen inzwischen bestätigt.

 

In Anbetracht der immer noch vorherrschenden Pandemie-Lage hat das Bayerische Innenministerium mit Schreiben v. 08.04.2020 (Az. B1-1414-11-17) folgendes mitgeteilt (s. Anlage): „Auch Sitzungen der neu gewählten Gemeinderäte sollten auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können. […] Für die am 01.05.2020 beginnende Wahlzeit der neu gewählten Gemeinderäte empfehlen wir daher, Entscheidungsbefugnisse vorerst möglichst weitgehend auf einen oder mehrere beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO zu übertragen, um Befassungen des Gemeinderates soweit möglich zu vermeiden.“

Da sich die Lage aktuell in unserer Region zu entspannen scheint, ist eine Einsetzung eines entsprechenden Ausschusses aktuell noch nicht angedacht, so dass wir davon ausgehen, ab sofort wieder mit dem gesamten Gemeinderat tagen zu können.

 

Da nach den Aussagen aller führenden Mediziner diese Corona-Pandemie Deutschland und Bayern noch länger im Griff haben wird und eine neue große Infektionswelle im Herbst oder Anfang Winter dieses Jahres mit ggf. entsprechenden staatlichen Maßnahmen erwartet wird, wurde ein „Krisenausschuss“ in der Geschäftsordnung verankert (s. § 8 GeschO).

Im Vergleich zu dem bisherigen „Notausschuss“ wurden in Abs. 3 lit. a) die Voraussetzungen, wann eine Krisenlage vorliegt und damit der Krisenausschuss einberufen werden soll, klar geregelt: Dies ist dann gegeben, wenn auf dem Gemeindegebiet der Katastrophenfall im Sinne des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) oder der Gesundheitsnotstand im Sinne des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes (BayIfSG) festgestellt ist oder staatliche Maßnahmen (bspw. Ausgangsbeschränkung, Ausgangssperre, Kontaktverbot) durch entsprechende Anordnungen oder Verordnungen) erlassen wurden. Festgelegt wurde weiterhin in Abs. 3 lit. c), dass und wir die Einsetzung des Ausschusses durch Beschlussfassung des Gemeinderates zu erfolgen hat.

 

Gemäß der von den im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen bis 30.04.2020 eingegangenen Meldungen hinsichtlich der in den Haupt- und Finanzausschuss entsandten Mitglieder und Stellvertreter/innen wird dessen Besetzung vorgenommen.

Die namentliche Aufführung geht den Mitgliedern des Gemeinderats nach Eingang aller Meldungen per Email zu.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Stammbaum:
K-0067/2020   Ausschüsse des Gemeinderats   Bürgermeister   Beschlussvorlage GRK
K-0067/2020-01   Haupt- und Finanzausschuss, Bildung und Besetzung   Bürgermeister   Beschlussvorlage GRK
K-0067/2020-02   Bau-, Straßen- und Umweltausschuss, Bildung und Besetzung   Bürgermeister   Beschlussvorlage GRK
K-0067/2020-03   Tourismus-, Freizeit- und Erholungsausschuss, Bildung und Besetzung   Bürgermeister   Beschlussvorlage GRK
K-0067/2020-04   Krisenausschuss, Bildung und Besetzung   Bürgermeister   Beschlussvorlage GRK
K-0067/2020-05   Rechnungsprüfungsausschuss, Bildung und Besetzung   Bürgermeister   Beschlussvorlage GRK
K-0067/2020-05-01   Geschäftsordnung des Gemeinderates Kochel a. See (GeschOGRK); Rechnungsprüfungsausschuss, Bestimmung einer/s Vorsitzenden und einer/s stellvertretenden Vorsitzenden   Finanzverwaltung   Beschlussvorlage GRK