Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0075/2020  

Betreff: Verglasung der Front eines am Haus anschließenden Freisitzes sowie Errichtung einer Veranda in Walchensee, Ringstraße (GBV K-07/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0227/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.05.2020 
2. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Antrag auf Verglasung eines Freisitzes und der Errichtung einer Veranda in Walchensee, Ringstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 27.04.2020 (Eingang 04.05.2020) wird ein Antrag für die Verglasung eines Freisitzes und die Herstellung einer Veranda gestellt.

 

Für dieses Vorhaben wurde bereits ein Vorbescheid eingereicht und vom Gemeinderat positiv bewertet sowie von der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen positiv beschieden (Antrag v. 10.11.2019, Genehmigung LRA v. 16.03.2020). Es wird auf die Vorlage K-0227/2019 sowie auf den Beschluss vom 17.12.2019 verwiesen.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“ und ist dort allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Die Art der Bebauung ändert sich nicht.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Keine relevante Änderung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine relevante Änderung

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderungen

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Das Rücksichtnahmegebot ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Keine relevante Änderung..

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Stammbaum:
K-0227/2019   Antrag auf Vorbescheid zur Verglasung eines am Haus anschließenden Freisitzes sowie zur Errichtung einer Veranda in Walchensee, Ringstraße (GBV K-VB 08/2019)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0075/2020   Verglasung der Front eines am Haus anschließenden Freisitzes sowie Errichtung einer Veranda in Walchensee, Ringstraße (GBV K-07/2020)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK