Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0054/2020-01  

Betreff: Geschäftsordnung für den Gemeinderat 2014-2020; Ergänzung um einen beschließenden Ausschuss für Notzeiten, Bestätigung Beschluss v. 30.03.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.05.2020 
2. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt den am 30.03.2020 mehrheitlich durch den bis 30.04.2020 amtierenden Gemeinderat getroffenen Beschluss zur Bildung eines Ausschusses für Notzeiten (TOP 2.1.), der unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bayer. Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 20.03.2020 (Az. B1-1414-11-17) ausnahmsweise im Umlaufverfahren gefasst wurde.

 

 

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Vormerkung:

Die rasante Verbreitung des neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen hat im März d. J. nicht nur erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben mit sich gebracht, sondern sich auch auf die Arbeit der kommunalen Gremien erheblich ausgewirkt. So fanden in dieser Zeit aufgrund der vorläufigen Ausgangsbeschränkung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege v. 20.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020 keine entsprechenden Sitzungen statt.

Da sich v. a. auch aufgrund der Aussagen führender Virologen die Anzeichen mehrten, dass auch nach dem 03.04.2020 weiterhin wirksame Maßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus notwendig sein werden, ist von einer Verlängerung oder gar Verschärfung der o. g. Allgemeinverfügung bzw. der inzwischen hierzu erlassenen Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie v. 24.03.2020 (s. Anlage) zur Reduzierung der sozialen Kontakte gerechnet worden. Vor diesem Hintergrund war auch das Schreiben des Bayer. Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 20.03.2020 (Az. B1-1414-11-17) zu sehen (s. Anlage).

 

Einerseits wurde darin gefordert, dass die Entscheidungsfähigkeit kommunaler Stellen auch in der gegenwärtigen Situation grundsätzlich aufrecht gehalten wird. Andererseits wurde ebenso eindringlich gebeten Sitzungen der kommunalen Gremien bis auf weiteres auf ein Mindestmaß zu beschränken, das erforderlich ist, um unverzichtbare und unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können. Um diesen Spagat zwischen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowie eines stark reduzierten Sitzungsbetriebs leisten zu können, empfahl das Bayer. Innenministerium, bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 BayGO einzusetzen.

Da die damaligen Entwicklungen zur Corona-Pandemie darauf schließen ließen, dass sich die Infektionsgefahr in den kommenden Wochen nicht wesentlich verringert, im Bayer. Innenministerium dem Vernehmen nach bereits Überlegungen zur Verlängerung der aktuellen Wahlperiode über den 30.04.2020 hinaus angestellt wurden und die Gesundheit der Mitglieder des Gemeinderats ein sehr hohes Gut war und ist, wurde der ministerialen Empfehlung gefolgt.

 

Daher hat die Verwaltung unter Bezugnahme auf das o. g. Schreiben des Innenministeriums die Geschäftsordnung des Gemeinderats Kochel a. See geändert (s. Anlage). In § 8 wurde der Ausschuss für Ferien- und Notzeiten ergänzt und in § 38 die entsprechenden Daten geändert. Die Änderungen sind farbig gekennzeichnet.

 

Ausnahmsweise – auch gem. des o. g. Schreiben des Innenministeriums – wurde daher in Form eines Umlaufverfahrens (die Mitglieder des Gemeinderates haben per Email abgestimmt) folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Ausschusses für Notzeiten sowie der damit einhergehenden Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu. Die sich damit ergebende Neufassung der Geschäftsordnung in der vorliegenden Form wird beschlossen. Diese tritt mit Wirkung zum 01.04.2020 in Kraft und die Geschäftsordnung v. 18.12.2018 zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig außer Kraft.

Aufgrund der Situation zur Corona-Situation wird dieser Beschluss unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bayer. Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 20.03.2020 (Az. B1-1414-11-17) ausnahmsweise um Umlaufverfahren gefasst.

 

Das Abstimmungsergebnis lautete: 11 : 5

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten dem o. g. Beschluss folgendermaßen ab:

-          Dollrieß Reinhard: Nein

-          Eberl Florian:  Ja

-          Eberl Thomas:  Ja

-          Gerg Isidor:  Ja

-          Hoffmann-Sailer Monika Nein

-          Holz Thomas W., 1. BGM Ja

-          Landerer Michael  Nein

-          Lautenbacher Mathias  Ja

-          Leutenbauer Max  Ja

-          Loipolder Kaspar  Ja

-          Marksteiner Rosi  Ja

-          Müller Jens   keine Stimmabgabe

-          Pfleger Eduard   Ja

-          Resenberger Johann  Ja

-          Seemüller Josef  Ja

-          von Lerchenhorst Franz Nein

-          Warga Norbert   Nein

 

Gemäß der Empfehlungen des Bayerischen Innenministeriums im o. g. Schreiben ist dieser Beschluss nunmehr vom seit 01.05.2020 amtierenden Gemeinderat in regulärer Sitzung zu bestätigen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

keine

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Keine notwendig.