Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0055/2020-01  

Betreff: Geschäftsordnung für den Gemeinderat; Einsetzung des Ausschusses für Notzeiten, Bestätigung Beschluss v. 30.03.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.05.2020 
2. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bestätigt den am 30.03.2020 mehrheitlich durch den bis 30.04.2020 amtierenden Gemeinderat getroffenen Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses für Notzeiten (TOP 2.2.), der unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bayer. Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 20.03.2020 (Az. B1-1414-11-17) ausnahmsweise im Umlaufverfahren gefasst wurde.

 

 

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Vormerkung:

Aufgrund der in der Beschlussvorlage K-0054/2020 ausführlich geschilderten vorherrschenden Situation zur rasanten Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und der Empfehlung des Bayerischen Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 20.03.2020 (Az. B1-1414-11-17) wurde der neu installierte Ausschuss für Notzeiten durch mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderats v. 30.03.2020 (im Umlaufverfahren) ab 01.04.2020 eingesetzt.

Da insbesondere die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung v. 24.03.2020 sowie die Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) v. 27.03.2020 (s. Anlage) staatliche Anordnungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie auch zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus getroffen hat, die auch die Hauptgründe für das Einsetzen dieses Ausschusses sind, wurde dessen Wirkungszeitraum an deren Geltungsdauer gekoppelt.

 

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Notzeiten wird aufgrund der staatlichen Anordnungen zur aktuell herrschenden Corona-Pandemie mit Wirkung zum 01.04.2020 bis zum Außerkrafttreten der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie v. 24.03.2020 (§ 2) bzw. der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) v. 27.03.2020 (§ 5) eingesetzt.

 

Das Abstimmungsergebnis lautete: 11 : 5

Die Mitglieder des Gemeinderats stimmten zum o. g. Beschluss folgendermaßen ab:

­       Dollrieß Reinhard:   Nein

­       Eberl Florian:     Ja

­       Eberl Thomas:    Ja

­       Gerg Isidor:     Ja

­       Hoffmann-Sailer Monika  Nein

­       Holz Thomas W.   Ja

­       Landerer Michael    Nein

­       Lautenbacher Mathias  Ja

­       Leutenbauer Max    Ja

­       Loipolder Kaspar    Ja

­       Marksteiner Rosi    Ja

­       Müller Jens      keine Stimmabgabe

­       Pfleger Eduard   Ja

­       Resenberger Johann   Ja

­       Seemüller Josef    Ja

­       von Lerchenhorst Franz Nein

­       Warga Norbert     Nein

 

Entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Innenministeriums im o. g. Schreiben ist dieser Beschluss nunmehr vom seit 01.05.2020 amtierenden Gemeinderat in regulärer Sitzung zu bestätigen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

keine

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Keine notwendig.