Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0093/2020-01  

Betreff: Errichtung eines Wohnmobil-Stellplatzes in Kochel a. See, trimini-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Vorberatung
23.06.2020 
3. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Für die Errichtung eines Wohnmobil-Stellplatzes in Kochel a. See, trimini-Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der nördliche Bereich des Festplatzes bis zur aktuell vorhandenen Zufahrt von der trimini-Straße ist so zu gestalten, dass er im Bedarfsfall von der Gemeinde anderweitig wie beispielsweise für einen Festzeltbetrieb genutzt werden kann.

 

 

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Vormerkung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 beschlossen, die Idee der Errichtung eines Wohnmobil-Stellplatzes im südlichen Bereich des Festplatzes an der trimini-Straße weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, eine Planung mit Kostenschätzung vorzulegen.

 

In der Zwischenzeit haben zahlreiche Gespräche stattgefunden – u. a. mit den Betreibern der Camping-Plätze im Gemeindegebiet, mit Planern, mit Rechtsanwälten, mit den Verantwortlichen der Kristall trimini Kochel am See GmbH sowie mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

 

Die betroffene Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Sport und Freizeit“ ausgewiesen. Nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ist an dieser Stelle eine baurechtliche Genehmigung denkbar. Zunächst ist diese Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde für die als „Bauabschnitt 1“ gekennzeichnete Fläche erfolgt.

 

In den Planunterlagen ist auch die Fläche im Bauabschnitt 1 gut gekennzeichnet, die – wie vom Bau-, Straßen- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung am 16.06.2020 angeregt – für eine temporäre Nutzung wie beispielsweise einem Festzeltbetrieb durch die Gemeinde oder einheimische Vereine zur Verfügung steht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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