Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0098/2020  

Betreff: Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Bahnhofstraße (GBV K-11/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
21.07.2020 
5. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Grundriss Bahnhof Kochel Dienstwohnung 1 + 2 OG Model _1_-Antrag-Werbeanlage  

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Beschlussvorschlag:

 

Für den Antrag auf Errichtung eines Hinweisschildes in Kochel a. See, Bahnhofstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Mit Schreiben vom 15.06.2020 wird die Errichtung eines Hinweisschildes in Kochel a. See, Bahnhofstraße, beantragt.

 

Bauherr ist die Gemeinde selbst. Das beabsichtigte Hinweisschild ist für die Touristinformation Kochel a. See erforderlich und benötigt aufgrund der Größe und aufgrund der Denkmaleigenschaft des Bahnhofes eine Genehmigung.

 

Das Bauvorhaben liegt in einem Sondergebiet „Bahnhof“ sowie im unbeplanten Innenbereich. In dem Bereich der dort ansässigen Geschäfte sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ortsüblich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Keine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundriss Bahnhof Kochel Dienstwohnung 1 + 2 OG Model _1_-Antrag-Werbeanlage (204 KB)