Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0101/2020  

Betreff: Neubau einer Garage mit Keller in Kochel a. See, Bergfeldweg (GBV K-14/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
21.07.2020 
5. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zu dem Bauantrag auf Neubau einer Garage mit Keller in Kochel a. See, Bergfeldweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Mit Schreiben vom 16.06.2020 (Eingang 30.06.2020) wird folgendes Bauvorhaben beantragt: Neubau einer Garage mit Keller.

 

Die Garage ist aufgrund des geplanten Kellers (neue Heizzentrale mit Pellet-Lager sowie Abstellraum) und der zum Nachbarn wirkenden Wandhöhe genehmigungspflichtig sowie aufgrund der durch den Keller erforderlichen Befreiung von der Abstandsfläche. Zu der Befreiung liegt das Einverständnis der Nachbarn vor. Die Befreiung ist bauordnungsrechtlicher Natur und damit von der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt zu prüfen.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“.

Die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzsatzung werden eingehalten.

 

- Art der Bebauung:

Die Art der Bebauung auf dem Grundstück verändert sich durch die zusätzliche Garage nicht.

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung (GRZ) ist nicht im Antrag angegeben und muss daher von der unteren Bauaufsichtsbehörde im weiteren Antragsverlauf noch geprüft werden. Aufgrund der Grundstücksgröße und der umliegenden Bebauung kann man davon ausgehen, dass es zu keiner Überschreitung der Rahmenwerte aus der Umgebung kommen wird.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist im Bereich der vorhandenen Bebauungsfluchten vorgesehen und daher im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung durch das Vorhaben.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Das Rücksichtnahmegebot ist durch die erfolgte Nachbarbeteiligung bereits eingeflossen und es ist nicht zu erwarten, dass das Rücksichtnahmegebot beeinträchtigt wird *.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-