Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0125/2020  

Betreff: Abbruch einer Garage und Neubau einer Doppelgarage mit Wohnung in Ried, Pfisterbergweg (GBV K-17/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
13.10.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Stellplatznachweis  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Für den Antrag auf Abbruch einer Garage und Neubau einer Doppelgarage mit Wohnung (GBV K-17/2020), wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Mit Schreiben vom 07.07.2020 (Eingang 23.07.2020) wird folgendes Bauvorhaben beantragt: Abbruch einer Garage und Neubau einer Doppelgarage mit Wohnung.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Dorfgebiet“.

 

Der Bau-, Straßen- und Umweltausschuss hatte bereits in der Sitzung am 09.09.2020 über das Vorhaben beraten. Es fehlte noch der Stellplatznachweis sowie die Berechnung der GRZ. Beides liegt jetzt vor.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

Die GRZ ist mit 0,23 angegeben und daher in einem ortsüblichen Bereich. Auch ist hinsichtlich der Grundstücksgröße und der umliegenden Bebauung entsprechen dem Lageplan nicht von einer übermäßigen Grundstücksausnutzung auszugehen.

Die Wandhöhe von 4,95 m ist im Rahmen des Ortsüblichen.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben liegt im Bereich überbarer Grundstücksflächen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Der Stellplatznachweis liegt vor.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellplatznachweis (526 KB)