Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0128/2020  

Betreff: Ausbau und Sanierung des Dachgeschosses für zwei Wohnungen in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-19/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.09.2020 
6. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zum Antrag auf Ausbau und Sanierung des Dachgeschosses für zwei Wohnungen (GBV K-19/2020), wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Nachweis über die erforderlichen Stellplätze ist im weiteren Verfahren zu erbringen.

 

 

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Vormerkung:

Mit Schreiben vom 27.08.2020 (Eingang 28.08.2020) wird folgendes Bauvorhaben beantragt: Ausbau und Sanierung des Dachgeschosses für zwei Wohnungen.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Mischgebiet. Es handelt sich um Flächen für das vorhandene Gewerbe, da es sich um Personalwohnungen handelt.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche.

In diesem Fall ist insbesondere die Geschossigkeit sowie die Höhe durch die Änderung betroffen. In einem Ansichtsplan wird dargestellt, dass es in der Umgebenden maßgeblichen Bebauung bereits entsprechende Bauhöhen vorhanden sind (s. Anlage). Das Vorhaben fügt sich daher in die Umgebung ein.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Keine Änderung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Eine besondere Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung sind nicht anzunehmen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Der Stellplatznachweis liegt nicht vor. Im Antrag ist hierzu erläutert, dass es sich nur um eine Sanierung handelt, da jedoch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, ist ein Stellplatznachweis erforderlich. Dies wird im Rahmen der weiteren Prüfung durch die untere Bauaufsichtsbehörde geprüft und entsprechend der gemeindlichen Satzung angefordert.

 

Korrektur: Nach Rücksprache mit dem Planverfasser waren diese Räume bereits als Wohnraum hergestellt und genehmigt und es handelt sich nur um eine geringe Erweiterung. Daher wurde der Zusatz aus dem Beschluss entfernt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde wird dies anhand der vorliegenden Genehmigungen prüfen und entscheiden, ob hier noch weitere Nachweise erforderlich sind oder ob das auf Grundlage des Bestandes bereits erledigt ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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