Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0129/2020  

Betreff: Ortsdurchfahrt Kochel a. See (Mittenwalder Straße/B 11); Radverkehrsführung, Anbringung von Fahrradschutzstreifen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.09.2020 
6. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

-kein Beschluss erforderlich-

 

 

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Vormerkung:

 

Da die Ortsdurchfahrt Kochel a. See an schönen Ausflugstagen mit einem Verkehrsaufkommen von über 10.000 Fahrzeugen belastet wird und in beiden Richtungen keine Radwegverbindungen zur Verfügung stehen, wurde im Zuge des „Walchenseekonzeptes“ unter anderem das Thema Radverkehrsführung besprochen. Die Verkehrskommission des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen hat in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung ein Konzept für die Radwegeführung zunächst für den OT Kochel a. See festgelegt.

Da diese Fahrbahnmarkierung eine gewisse Mindest-Fahrbahnbreite erfordert und zahlreiche Links-Abbiegespuren (z. B. in Richtung Kalmbachstraße oder Bergfeldweg) zwingend wegfallen müsste, wurde verabredet, zunächst testweise nur einen Teilbereich von der Abzweigung von der Mittenwalder Straße in die Badstraße bis zum Ortsrand nach dem Seehotel „Grauen Bär“ installieren. Über eine entsprechende Beschilderung werden Fahrradfahrer nun aus Richtung Benediktbeuern kommend über den Friedzaunweg und aus Richtung Schlehdorf kommend in die trimini-Straße gelenkt, um von dort über die Badstraße auf den Fahrradschutzstreifen Richtung Süden weiterfahren zu können.

 

Mit Bescheid vom 12.08.2020 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Anbringung von Fahrradschutzstreifen auf einem Teilbereich der Ortsdurchfahrt Kochel a. See angeordnet.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: