Vorlage - K-0111/2020-01
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Beschlussvorschlag:
-kein Beschluss erforderlich-
Vormerkung:
Am 15.06.2020 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof schriftlich mitgeteilt, dass Hr. Heiko Folkerts, Weilheim, über eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei am 08.06.2020 eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt der Gemeinde Kochel a. See v. 24.07.2018 eingereicht hat.
Um die Interessen der Gemeinde Kochel a. See vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof adäquat vertreten lassen zu können, ist es notwendig eine Rechtsanwaltskanzlei hiermit zu beauftragen. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 23.06.2020 die Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern, München, mit dieser Aufgabe betraut. Hauptschlich wird hierbei Hr. Rechtsanwalt Fabian Gerstner für die Gemeinde tätig sein.
Dieser hat bereits am 30.06.2020 eine umfangreiche Erwiderung gegen die o. g. Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Über den aktuellen Sachstand zu diesem Klageverfahren wird in der Sitzung berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
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