Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0138/2020  

Betreff: Zweckverband "Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland"; Verkehrsüberwachung, Erhöhung der Einsatzstunden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
13.10.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Erhöhung der Überwachungsstunden des Zweckverband „Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland“ (KDZ), Bad Tölz, für den ruhenden und den fließenden Verkehr auf insgesamt 480 Stunden/Jahr wird zugestimmt. Bürgermeister Holz wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

 

 

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Vormerkung:

 

Aufgrund der erheblichen Probleme mit dem fließenden und ruhenden Verkehr im gesamten Gemeindegebiet im zurückliegenden Sommer wurde mit dem Zweckverband „Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland“ (KDZ), Bad Tölz, welcher für die Gemeinde Kochel a. See mit der Verkehrsüberwachung beauftragt ist, intensive Gespräche geführt. Die zuletzt durchgeführte temporäre Erhöhung der Einsatzstunden durch diverse Verschiebungen ist für das KDZ aufgrund der notwendigen Planungssicherheit nicht dauerhaft möglich.

Von Seiten der Gemeinde wurde eine Erhöhung der Überwachungsstunden im Sommer als dringend notwendig erachtet. Der KDZ ist bereit, diese Leistung zu erbringen, kann dies jedoch nur mit einer Personalerhöhung bewerkstelligen. Hierfür ist es unabdingbar, dass die Gemeinde Kochel a. See eine sinnvolle Stundenerhöhung beauftragt. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das komplette Stundenkontingent erhöht wird.

 

Derzeitiges Stundenkontingent:

Januar - April:     8 h/Monat

Mai:    30 h/Monat

Juni - September:   40 h/Monat

Oktober:   30 h/Monat

November - Dezember:      8 h/Monat

    ----------------

Summe:   268 h/Jahr  

 

Geplantes Stundenkontingent:

Januar – April:  20 h/Monat

Mai – Oktober:  60 h/Monat

November – Dezember:  20 h/Monat

    ----------------

Summe:   480 h/Jahr

 

Die Abrechnung erfolgt für die tatsächlich geleisteten Stunden am Ende des jeweiligen Quartals. Die Gebühr pro Überwachungsstunde beträgt 30 Euro.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

-          bisherige Ausgaben/Jahr:   8.580 Euro

-          künftige Ausgaben/Jahr: 14.400 Euro

Jedoch ist auch eine Erhöhung der Einnahmen durch mehr Zufluss von Verwarngeldern zu erwarten. Ob diese die gestiegenen Ausgaben ausgleichen werden, bleibt abzuwarten.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.