Vorlage - K-0138/2020
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Erhöhung der Überwachungsstunden des Zweckverband „Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland“ (KDZ), Bad Tölz, für den ruhenden und den fließenden Verkehr auf insgesamt 480 Stunden/Jahr wird zugestimmt. Bürgermeister Holz wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Vormerkung:
Aufgrund der erheblichen Probleme mit dem fließenden und ruhenden Verkehr im gesamten Gemeindegebiet im zurückliegenden Sommer wurde mit dem Zweckverband „Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland“ (KDZ), Bad Tölz, welcher für die Gemeinde Kochel a. See mit der Verkehrsüberwachung beauftragt ist, intensive Gespräche geführt. Die zuletzt durchgeführte temporäre Erhöhung der Einsatzstunden durch diverse Verschiebungen ist für das KDZ aufgrund der notwendigen Planungssicherheit nicht dauerhaft möglich.
Von Seiten der Gemeinde wurde eine Erhöhung der Überwachungsstunden im Sommer als dringend notwendig erachtet. Der KDZ ist bereit, diese Leistung zu erbringen, kann dies jedoch nur mit einer Personalerhöhung bewerkstelligen. Hierfür ist es unabdingbar, dass die Gemeinde Kochel a. See eine sinnvolle Stundenerhöhung beauftragt. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das komplette Stundenkontingent erhöht wird.
Derzeitiges Stundenkontingent:
Januar - April: 8 h/Monat
Mai: 30 h/Monat
Juni - September: 40 h/Monat
Oktober: 30 h/Monat
November - Dezember: 8 h/Monat
----------------
Summe: 268 h/Jahr
Geplantes Stundenkontingent:
Januar – April: 20 h/Monat
Mai – Oktober: 60 h/Monat
November – Dezember: 20 h/Monat
----------------
Summe: 480 h/Jahr
Die Abrechnung erfolgt für die tatsächlich geleisteten Stunden am Ende des jeweiligen Quartals. Die Gebühr pro Überwachungsstunde beträgt 30 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
- bisherige Ausgaben/Jahr: 8.580 Euro
- künftige Ausgaben/Jahr: 14.400 Euro
Jedoch ist auch eine Erhöhung der Einnahmen durch mehr Zufluss von Verwarngeldern zu erwarten. Ob diese die gestiegenen Ausgaben ausgleichen werden, bleibt abzuwarten.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.