Vorlage - K-0019/2016
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom heutigen Tag wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Parallel zur Auslegung soll ein Bodengutachten beauftragt werden, um die Möglichkeiten zur Versickerung von Regenwasser zu untersuchen.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat am 28.04.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 26 „Rothenberg-Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
Grundüberlegung war, eine geregelte Nachverdichtung zuzulassen und dabei so viel wie nötig und so wenig wie möglich an Einzelfestsetzungen zu treffen.
Nachdem im Juli 2015 der Planungsauftrag an das Büro Sigmetum, Peter Schneider vergeben wurde, lag zur Bauausschusssitzung vom 08.03.2016 ein erster Entwurf vor. Im Rahmen dieser Vorberatung durch den Bauausschuss wurden einige Anpassungen vorgenommen. Der neue Entwurf wurde in der Sitzung am 05.04.2016 vorgestellt und vom Entwurfsverfasser erläutert.
Nunmehr war noch die Frage nach der Zahl der zulässigen Vollgeschosse für die südliche Baureihe offen geblieben. Der Planer soll dies noch abschließend visualisieren und zur Entscheidung vorbereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2016 vorhanden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BP_Rothenberg_Planteil_160301 (1210 KB) |