Vorlage - K-0145/2020
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Haushaltsjahr 2018.
Vormerkung:
[Anmerkung: Hr. Erster Bürgermeister Holz ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.]
Die Jahresrechnung der Gemeinde Kochel a. See für das Haushaltsjahr 2018 wird in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020 mit den darin ausgewiesenen Abschlusszahlen festgestellt.
Die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO kann erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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