Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0148/2020  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von Wohngebäuden mit Garagen (und Abbruch einer Tennishalle) in Altjoch (GBV K-VB 04/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
13.10.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Für den Bauantrag auf Neubau von Wohngebäuden mit Garagen (mit Abbruch einer Tennishalle) (GBV K-VB-04/2020) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Mit Schreiben vom 30.08.2020 (Eingang 11.09.2020) wird folgendes Bauvorhaben beantragt: Neubau von Wohngebäuden mit Garagen (mit Abbruch einer Tennishalle).

Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

 

Die Fragen im Vorbescheid lauten konkret:

  1. Dürfen die Wohngebäude, Garagen und Stellplätze in der im Lageplan dargestellten Größe und Situierung errichtet werden?
  2. Dürfen die Wohngebäude in der im Schnitt dargestellten Größe und Höhenentwicklung errichtet werden?

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Hotel“ ausgewiesen. Das Vorhaben stimmt daher mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes nicht überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben entgegen, da der Flächennutzungsplan zumindest eine touristische Nutzung vorsieht.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass auf dem nördlichen Grundstück bereits für ein vorhandenes (und ohne erforderliche Baugenehmigung genutztes) Wohngebäude eine gerichtlich festgestellte Rückbauforderung gibt.

 

Das Vorhaben ist daher an der beabsichtigten Stelle nicht zulässig und daher kann das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt werden. Dies war dem Antragsteller allerdings bereits mehrfach in Vorgesprächen erläutert worden.

 

Damit sind die Fragen im Vorbescheid insgesamt zu verneinen.

 

Ein solches Projekt wäre nur im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortsteil Altjoch umsetzbar. In einem solchen Verfahren würden alle Belange und auch weitere Grundstücke in die Planung miteinbezogen werden (Grundsatz des planerischen Gesamtkonzeptes).

Wenn man jedoch die vielen, bisher im Flächennutzungsplan vorgesehenen Flächen für Wohnbebauung betrachtet, die alle noch zur Entwicklung anstehen, ist es fraglich ob für eine gesamt Überplanung des Ortsteils Altjoch aktuell tatsächlich ein städtebauliches Bedürfnis der Gemeinde vorliegt oder ob es hierbei um Überführung von Außenbereichsgrundstücken in Bauland handelt, die ausschließlich die Eigentümerinteressen befriedigen soll.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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