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Vorlage - K-0130/2020-01  

Betreff: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Nahverkehrsplan im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen; Fortschreibung, Stellungnahme der Gemeinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0130/2020
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
13.10.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

-Beschluss wird in der Sitzung gefasst-

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

 

Aktuell wird der Nahverkehrsplan (NVP) im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen fortgeschrieben. Da der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Gemeindegebiet hiervon nicht unwesentlich betroffen ist, wird über die ersten Zwischenergebnisse berichtet.

Der NVP wurde 1996 aufgestellt, seitdem werden die darin benannten Eckpunkte abgearbeitet bzw. in einzelnen Punkten ergänzt. Der NVP enthält insgesamt drei Bände: Einen knapp 200 Seiten starken Textband, einen noch umfangreicheren Anlagenband und ein Fahrplanraster. Darin wird der Istzustand des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen beschrieben und der Frage nachgegangen, welche Ziele mit welchen Maßnahmen umgesetzt werden können. Der NVP gilt damit als grundlegend für die Entscheidungen, die den ÖPNV betreffen. Gleichzeitig wird er immer wieder angepasst und ergänzt, um auf gesellschaftliche und strukturelle Entwicklungen reagieren zu können. Der Landkreis hatte die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg GmbH damit beauftragt, den NVP zu erstellen.

 

Auslöser für die Erstellung des NVP war ein am 01.01.1994 in Kraft getretenes Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), in dem die Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV im Freistaat Bayern den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden als freiwillige Aufgabe übertragen wurde. Gleichzeitig ist der NVP aber auch die Voraussetzung für die vom Freistaat Bayern gewährte Kooperationsförderung und hat seit 1996 Einfluss auf die Vergabe von Liniengenehmigungen.

 

Im NVP für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen werden wesentliche Punkte im ÖPNV beschrieben. Bei der Erstellung wurde der Mitte der 1990er Jahre aktuelle Stand der Einwohner- und Verkehrsstruktur im Landkreis beschrieben: Beispielsweise die Einwohnerzahl, das wirtschaftliche Gepräge, die damit verbundenen Pendlerströme bzw. Ströme im Freizeitverkehr, das Tarifsystem oder die gesamte Erschließung des Landkreises durch den ÖPNV sowohl in Bezug auf die Erreichbarkeit der Städte und Gemeinden als auch in Bezug auf die Taktung der angebotenen Linien. Andererseits wurde auch die voraussichtliche Entwicklung ins Auge gefasst, sei bei der Beschreibung der Einwohnerzahl oder bei der Verkehrsprognose. Zusätzlich wurde ein ÖPNV-Leitbild entwickelt, das ebenfalls Eingang in den NVP fand. Hierin werden Ziele im Bereich Liniennetz und Fahrplan, Tarifsystem, Organisation und Marketing formuliert und mögliche Maßnahmen abgeleitet, um diese Ziele zu erreichen.

 

Im Nahverkehrsplan wird beispielsweise bei den Planungsgrundlagen zum Liniennetz und dem Fahrplan eine Netzklassifikation vorgenommen. So gibt es ein Grund- und ein Ergänzungsnetz. Im Grundnetz werden Verbindungen zwischen zentralen Orten geschaffen mit dem Ziel, direkte, umsteigefreie Verbindungen zu schaffen. Das Ergänzungsnetz erschließt Flächen abseits der Hautverkehrsachsen. Diese Klassifizierung wurde mit Bedienungsstandards und Anforderungen an die Vertaktung unterlegt, d.h. beispielsweise eine ÖPNV-Verbindung im 20-Minuten-Takt während der Hauptverkehrszeit zwischen Geretsried und Wolfratshausen. Es werden aber auch Handlungsempfehlungen im Bereich der Tarifkonzeption bis hin zur Wahl der Fahrscheinarten bis hin zu flankierenden Maßnahmen beschrieben. Beispielhaft sei hier der behindertengerechte Ausbau des ÖPNV zu nennen: 1996 war dies eine solche flankierende Maßnahme. Zwischenzeitlich wurde dies im NVP explizit definiert und an die Gemeinden übergeben. Jetzt sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um das Ziel barrierefreie Haltestellen bis 2022 zu erreichen.

Die Konzeption des NVPs hat immer noch Bestand. Der NVP wurde jedoch in einzelnen Punkten ergänzt wie z.B. im bereits erwähnten barrierefreien Ausbau der Haltestellen.

 

In der Gemeinderatssitzung v. 15.09.2020 hat Hr. Schmid vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ausführlich die bisherigen Ergebnisse, welche das Gemeindegebiet Kochel a. See betreffen, vorgestellt (s. Anlage). Bürgermeister Holz kündigte daraufhin an, dass der Ausschuss diese unter die Lupe nehmen und ggf. eine entsprechende Stellungnahme der Gemeinde Kochel a. See vorbereiten werde. Dies begrüßte Hr. Schmid, teilte aber auch mit, dass nicht alle Wünsche verwirklicht werden können, da die Finanzierung ein sehr wesentlicher Punkt ist.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Stammbaum:
K-0130/2020   Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Nahverkehrsplan im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen; Fortschreibung, Vorstellung erster Ergebnisse   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK
K-0130/2020-01   Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Nahverkehrsplan im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen; Fortschreibung, Stellungnahme der Gemeinde   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK