Vorlage - K-0172/2020
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Beschlussvorschlag:
Zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Alte Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen für die Variante 1 sowie eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 17 - Alte Straße erteilt.
Vormerkung:
Mit dem Vorbescheidsantrag vom 25.09.2020, eingegangen am 28.09.2020, möchte der Antragsteller nachstehende Fragen geklärt haben:
Ist die in den Lageplänen (s. Anlage) dargestellte Bebauung trotz Bebauungsplan so möglich? (Variante I: 11m x 16 m, =182 m² oder Variante II. 11,5 m x 16 m = 184 m²) [Hinweis der Verwaltung: die Variante I mit den Abmessungen 11 m x 16 m ergibt eine Grundfläche von 176 m²; insofern ist die Flächenangabe in der Anlage falsch ausgewiesen]
Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan Nr. 17 - Alte Straße.
Die GR ist auf 160 m² festgesetzt, die max. Hausbreite auf 11m. Überschreitungen der Grundfläche für Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO, Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, sind bereits mit jeweils 110 m² zugelassen.
Das Maß der baulichen Nutzung ist somit abschließend bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: