Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0172/2020  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Kochel a. See, Alte Straße (K-VB 05/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
17.11.2020 
8. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Zum vorgelegten Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses in Kochel a. See, Alte Straße, wird das gemeindliche Einvernehmen für die Variante 1 sowie eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 17 - Alte Straße erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Mit dem Vorbescheidsantrag vom 25.09.2020, eingegangen am 28.09.2020, möchte der Antragsteller nachstehende Fragen geklärt haben:

 

Ist die in den Lageplänen (s. Anlage) dargestellte Bebauung trotz Bebauungsplan so möglich? (Variante I: 11m x 16 m, =182 m² oder Variante II. 11,5 m x 16 m = 184 m²) [Hinweis der Verwaltung: die Variante I mit den Abmessungen 11 m x 16 m ergibt eine Grundfläche von 176 m²; insofern ist die Flächenangabe in der Anlage falsch ausgewiesen]

 

Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen einfachen Bebauungsplan Nr. 17 - Alte Straße.

Die GR ist auf 160 m² festgesetzt, die max. Hausbreite auf 11m. Überschreitungen der Grundfläche für Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO, Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, sind bereits mit jeweils 110 m² zugelassen.

 

Das Maß der baulichen Nutzung ist somit abschließend bestimmt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: