Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0003/2020  

Betreff: Satzungs- und Gebührenänderung; Abwasser- und Wassergebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
26.11.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf geändert beschlossen   
Gemeinderat Schlehdorf Vorberatung

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
BGS-EWS Satzung ab 01.01.2021  
BGS-WAS 2021 ab 01.01.2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für die Abwasserentsorgung von derzeit 0,70 € auf 1,20 € pro Kubikmeter sowie für die Wasserversorgung von derzeit 0,60 € auf 0,80 € pro Kubikmeter zu erhöhen.

Die Abwasserabgabegebührensatzung sowie die Wasserabgabegebührensatzung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Erster Bürgermeister Jocher wird zum Erlass und zur Ausfertigung beauftragt und ermächtigt.

 

 

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Vormerkung:

In der Sitzung vom 02.07.2020 wurde mitgeteilt, dass von Seiten der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen mit Schreiben vom 17.06.2020 die Gebühren der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung der Gemeinde Schlehdorf als zu niedrig erachtet wurden.

Nach den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung (Art. 62 GO i. V. mit Art 8 KAG) werden für die Abschnitte der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung Gebühren erhoben. 

Mit Blick auf das Kostendeckungsgebot gem. Art. 8 KAG wurde von Seiten der Verwaltung für die Abwasserentsorgung eine Nachkalkulation für die Jahr 2014 bis 2017 erstellt. In der Kalkulation ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz zwischen 1,18 € und 1,48 €. Mit den Rechnungsergebnissen aus 2018 und 2019 sowie mit den Ansätzen aus 2020 und 2021 ergibt sich für die Abwasserentsorgung ein kostendeckender Gebührensatz von 1,52 € bis 2,01 €.

Ebenfalls wurde für die Wasserversorgung eine Nachkalkulation für die Jahre 2014 bis 2017 sowie für die Jahre 2018/2019 und eine Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 und 2021 mit deren Ansätze erstellt. Von 2014 bis 2017 ergibt sich aus den Rechnungsergebnissen ein kostendeckender Gebührensatz von 0,62 € bis 0,86 €. Im Jahr 2018 liegt der kostendeckende Gebührensatz bei 1,22 €. Auf Grund einer erheblichen Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt würde der Gebührensatz für das Jahr 2019 bei 0,30 € liegen. Da die Umsatzsteuererstattung das Jahresergebnis verfälscht muss von einem Gebührensatz in Höhe von 0,77 € ausgegangen werden. Bei den Jahren 2020 und 2021 liegt der kostendeckende Gebührensatz bei 0,78 €.

Die Verwaltung schlägt aus diesen Gründen mit Rücksicht auf den Bürger und die Haushaltslage einen Gebührensatz für die Abwasserentsorgung von 1,20 € und bei der Wasserversorgung in Höhe von 0,80 € vor.

 

Blick auf die Kommunen im Umkreis:

Gemeinde/Ort

Abwasserentsorgung

Wasserversorgung (netto)

Kochel a. See

2,05 €

0,95 €

Ort

1,85 €

1,70 €

Ried

1,85 €

1,50 €

Walchensee

 

0,70 €

Benediktbeuern

2,25 €

1,14 €

Bichl

2,58 €

0,67 €

Großweil

2,20 €

1,05 €

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

Erläuterungen reinschreiben.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

 

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.

Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …

Die Deckung erfolgt über

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BGS-EWS Satzung ab 01.01.2021 (101 KB)      
Anlage 2 2 BGS-WAS 2021 ab 01.01.2021 (94 KB)