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Vorlage - S-0005/2020  

Betreff: Antrag auf Baugenehmigung (S-14/2020) zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1342/1 Gemarkung Schlehdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
26.11.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1342/1 Gemarkung Schlehdorf und zur Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Fürsaum“ hinsichtlich der Grundflächenzahl wird erteilt / nicht erteilt

 

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Vormerkung:

Mit Eingabeplanung vom 03.10.2020, Eingang 27.10.2020, wird die Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Garage beantragt.

Das Vorhaben erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplans mit Ausnahme der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,23.

Neubau und Bestand der Haupthäuser liegen knapp unter dem Wert. Die Neben- und Erschließungsanlagen liegen in Summe jedoch über der zulässigen Überschreitungsquote von 50% nach §19 (4) BauNVO.

Zulässiger Gesamtwert liegt bei 0,35; der Wert des Vorhabens bei 0,4 (Überschreitung von 12,5%).

Neue Flächen werden aus Pflaster mir Drainfugen errichtet. Im Bestand werden Asphaltflächen zurückgebaut und durch vorgenannte Pflasterungen ersetzt, um den Versiegelungsgrad zu vermindern.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: