Vorlage - S-0006/2020
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Hebesätze für die gemeindlichen Realsteuern ab 01.01.2021 wie folgt:
Grundsteuer A 320,0 v. H.,
Grundsteuer B 320,0 v. H. und
Gewerbesteuer 320,0 v. H.
Vormerkung:
Im Zuge der Prüfung der Haushaltssatzung 2020 durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bad Tölz – Wolfratshausen würde festgestellt, dass die Hebesätze der Realsteuern zu niedrig sind (siehe Gemeinderatssitzung vom 02.07.2020 i. V. mit Prüfbericht vom 17.06.2020).
Die Realsteuern haben einen bedeutsamen Anteil an den Einnahmen der Gemeinde Schlehdorf im Verwaltungshaushalt. Mit ihren Hebesätzen liegt die Gemeinde Schlehdorf unter dem Niveau des jeweiligen Landesdurchschnitts vergleichbarer Gemeinden. Im Vergleich zu den Durchschnitten im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen ist das Hebesatzniveau ebenfalls als unterdurchschnittlich zu bewerten.
Nach Art. 62 GO sind vorrangig unter anderen Steuern (Realsteuern) als Einnahmebeschaffung zu verwenden, bevor Kredite aufgenommen werden dürfen. Vor diesem Hintergrund und mit Rückblick auf den Erlass der Haushaltssatzung 2020 sind die Hebesätze der Gemeinde Schlehdorf anzupassen.
Steuer | Schlehdorf | Bayern 2019 | Landkreis 2019 |
Grundsteuer A | 300 | 362 | 316 |
Grundsteuer B | 270 | 347 | 353 |
Gewerbesteuer | 320 | 327 | 347 |
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu , Auswirkungen durch den Beschluss:
Erläuterungen reinschreiben.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …
Die Deckung erfolgt über …
Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.