Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0179/2020  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 16 - Gewerbegebiet Pessenbach; 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
17.11.2020 
8. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 - Gewerbegebiet „Pessenbach“ im Sinne des § 13a Baugesetzbuch und billigt die Planung vom [Stand]. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

 

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Vormerkung:

 

Auf die Vorlagen K-0120/2016 und K-0097/2020 (Rahmenplanung für die Bauleitplanung) wird verwiesen. Die Vorplanungen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 - Gewerbegebiet Pessenbach sind inzwischen soweit gediehen, dass nun das formelle Änderungsverfahren eingeleitet werden kann (s. Anlage).

 

Kernpunkte der Änderungen sind Regelungen, die jetzt schon im Rahmen von Ausnahmen und Befreiungen zugelassen wurden, z. B. für Einfriedungen und Stützmauern. Weiterhin wird eine Parzelle als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ im Sinne des § 11 Baunutzungsverordnung ausgewiesen (s. Vorlage K-0120/2016).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Stammbaum:
K-0179/2020   Bebauungsplan Nr. 16 - Gewerbegebiet Pessenbach; 1. Änderung, Aufstellungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0141/2021   Bebauungsplan Nr. 16 - Gewerbegebiet Pessenbach, 1. Änderung; Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen   Bauamt   Beschlussvorlage GRK