Vorlage - K-0179/2020
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 - Gewerbegebiet „Pessenbach“ im Sinne des § 13a Baugesetzbuch und billigt die Planung vom [Stand]. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Vormerkung:
Auf die Vorlagen K-0120/2016 und K-0097/2020 (Rahmenplanung für die Bauleitplanung) wird verwiesen. Die Vorplanungen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 - Gewerbegebiet Pessenbach sind inzwischen soweit gediehen, dass nun das formelle Änderungsverfahren eingeleitet werden kann (s. Anlage).
Kernpunkte der Änderungen sind Regelungen, die jetzt schon im Rahmen von Ausnahmen und Befreiungen zugelassen wurden, z. B. für Einfriedungen und Stützmauern. Weiterhin wird eine Parzelle als Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ im Sinne des § 11 Baunutzungsverordnung ausgewiesen (s. Vorlage K-0120/2016).
Finanzielle Auswirkungen:
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