Vorlage - K-0181/2020
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Beschlussvorschlag:
-kein Beschluss erforderlich-
Vormerkung:
Für die Errichtung einer Zaunanlage und Stützmauer wurde die Abweichung vom Bebauungsplan beantragt. Die Zustimmung in verfahrensfreien Bauvorhaben ist nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates Aufgabe des Ersten Bürgermeisters.
Die Zustimmung konnte erfolgen, da durch die Hanglage des Grundstücks eine vollständige Einhaltung der Festsetzungen bei zulässigen Vorhaben nicht umgesetzt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen: