Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0186/2020  

Betreff: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung); Neuerlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Weickel, Daniel
Beratungsfolge:
Tourismus-, Freizeit- und Erholungsausschuss Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.12.2020 
9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kurbeitragssatzung ab 01.01.2021  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Gemeinde Kochel a. See wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft und gleichzeitig die aktuell gültige Satzung v. 01.01.2016 außer Kraft. Erster Bürgermeister Holz wird zum Erlass und zur Ausfertigung ermächtigt.

 

 

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Vormerkung:

 

Durch die in der Sitzung vom 07.05.2019 durch den Gemeinderat beschlossene Einführung einer landkreisweiten elektronischen Gästekarte und der damit verbunden verpflichtenden elektronischen Gästemeldung, wird es zur finalen Einführung des Systems zum 01.01.2021 notwendig, die bislang geltende Kurbeitragssatzung anzupassen.

In diesem Zusammenhang haben die touristische Abteilung und die Kämmerei weitergehende Änderungen erarbeitet:

-          Vereinfachung der Kurbeitragsabgabe durch Streichung der Kurbezirke und Saisonzeiten

-          erstmals seit dem Jahre 2016 Erhöhung des Kurbeitrags, um die bestehenden und in den kommenden Jahren zu erwarteten, stetig steigenden Kosten, vor allem im Bereich der Infrastruktur abfedern zu können.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

Durch die neue Kurbeitragssatzung erhöhen sich die Einnahmen durch die höheren Kurbeiträge. Durch die elektronische Gästemeldung wird zudem eine Reduktion von Schwarzvermietung erwartet, ebenso niedrigere Kosten für Gästefreifahrten mit dem Regionalverkehr Oberbayern durch die neue, kartengenaue Erfassung und Abrechnung.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

 

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.

 

Die Haushaltsmittel werden für das Jahr 2021 eingeplant.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Kurbeitragssatzung ab 01.01.2021 (138 KB)