Vorlage - S-0009/2020
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Beschlussvorschlag:
Die Kinderhausgebührensatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Erster Bürgermeistre Jocher wird zum Erlass und zur Ausfertigung beauftragt und ermächttigt.
Vormerkung:
Mit Bezug auf den Beschluss des Gemeinderates Schlehdorf vom 28.05.2020, in welchem die Krippengebühren festgelegt wurden, musste die Kindergartengebührensatzung angepasst und neu erlassen werden. Hierbei wird auch der Name an die neue Namensführung angepasst.
Weiter musste auf Anordnung des Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen, Amt für Jugend und Familie unter § 4 Abs. 1 der Satzung die Buchungsmöglichkeiten von bis zu 20 Stunden gestrichen werden, da die Mindestöffnungszeit der Einrichtung von 8:00 bis 12:00 Uhr (bis zu 25 Stunden) festgelegt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kinderhausgebührensatzung 2020 (94 KB) |