Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0205/2020  

Betreff: Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd (GBV K-32/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.12.2020 
9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
201127_HGB_AR_G_GR_100_006_F_03_02  
201127_HGB_AR_G_FA_200_007_F_02_02  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd inklusiv der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Am Gipsbruch/Rothenberg Süd hinsichtlich der Baugrenze wird erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 14 - Am Gipsbruch/Rothenberg-Süd. Das Vorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und mit den Arbeiten begonnen.

Bei einer Baukontrolle stellte die Untere Bauaufsichtsbehörde fest, dass die Lage des Rohbaus nicht mit den Baugrenzen des o. g. Bebauungsplans übereinstimmt. Zur detaillierten Erklärung der Umstände wird auf das Schreiben des Bauherrn und Architekten in der Anlage verwiesen.

 

Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans ist insbesondere im Hinblick auf andere Bauvorhaben im Planumgriff vertretbar.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

-
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 3 201127_HGB_AR_G_GR_100_006_F_03_02 (473 KB)      
Anlage 4 4 201127_HGB_AR_G_FA_200_007_F_02_02 (636 KB)