Vorlage - K-0205/2020
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd inklusiv der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Am Gipsbruch/Rothenberg Süd hinsichtlich der Baugrenze wird erteilt.
Vormerkung:
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 14 - Am Gipsbruch/Rothenberg-Süd. Das Vorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht und mit den Arbeiten begonnen.
Bei einer Baukontrolle stellte die Untere Bauaufsichtsbehörde fest, dass die Lage des Rohbaus nicht mit den Baugrenzen des o. g. Bebauungsplans übereinstimmt. Zur detaillierten Erklärung der Umstände wird auf das Schreiben des Bauherrn und Architekten in der Anlage verwiesen.
Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans ist insbesondere im Hinblick auf andere Bauvorhaben im Planumgriff vertretbar.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
3 | 201127_HGB_AR_G_GR_100_006_F_03_02 (473 KB) | ||||
4 | 201127_HGB_AR_G_FA_200_007_F_02_02 (636 KB) |