Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0150/2020-01  

Betreff: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-20/2020/T1)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0150/2020
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.12.2020 
9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in Kochel a. See, Kiensteinweg, wird das gemeindliche Einvernehmen ebenso erteilt wie die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein-Keinsteinweg.

 

 

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Vormerkung:

Die gemeindlichen Gremien haben sich in den Sitzungen am 06. und 13.10.2020 mit diesem Bauvorhaben, welches ursprünglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurde, beschäftigt. Hintergrund war, dass im Bebauungsplanes Nr. 24 - Am Sonnenstein-Kiensteinweg die Gemeinde ursprünglich Garagen und Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen pauschal zulassen wollte. Im Abwägungsprozess hat sich jedoch herausgestellt, dass dies zwar nach § 23 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von der Gemeinde eingeschränkt aber nicht pauschal zugelassen werden darf. Daher konnte eine solche Festsetzung nicht getroffen werden. Aus diesem Grund müssen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können (wie z.B. Garagen), ausdrücklich im Rahmen eines Antragsverfahrens zugelassen werden. Werden Garagen alleine beantragt, kann dies ggf. im Rahmen von isolierten Befreiungen vom Bebauungsplan von der Gemeinde direkt durchgeführt werden (unter Beteiligung der zuständigen Gremien) oder, wie in diesem Fall, im Zusammenhang mit dem Hauptbaukörper dann nur im Rahmen eines Bauantrages.

Aus diesem Grund wurde am 28.09.2020 von den Antragstellern für das gesamte Bauvorhaben ein Bauantrag eingereicht, der – bis auf die Garage – unverändert geblieben ist. Der Gemeinderat hat hierzu einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nunmehr hat sich herausgestellt, dass für zwei weitere Abweichungen eine Befreiung von der Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 - Am Sonnenstein-Kiensteinweg hinsichtlich der GRZ notwendig ist:

Da die Fläche des Balkons nicht miteingerechnet wurde, ergibt sich nunmehr eine GRZ von 0,277 anstatt der zulässigen 0,25. Weil zudem die überdachte Fläche zwischen der Garage und dem Hauptgebäude als Stellplatz gewertet wurde, aber als Garagenplatz zu berechnen ist, ergibt sich eine GRZ von 0,405 anstelle der vorgegebenen 0,375. Für Details hinsichtlich der Berechnungen darf auf die Anlagen verwiesen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Stammbaum:
K-0168/2019   Neubau einer Doppelhaushälfte in Kochel a. See in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-25/2019 GfV)   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK
K-0150/2020   Neubau einer Doppelhaushälfte in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-20/2020)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0150/2020-01   Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-20/2020/T1)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK