Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0014/2020  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau oder zur Sanierung eines Wohngebäudes an der gleichen Stelle mit gleicher Kubatur wie ehemaliges Wohngebäude und ehemaliger Stall und Tenne auf dem Grundstück Fl.Nr. 48, Kocheler Straße in Schlehdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
28.01.2021 
8. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau oder zur Sanierung eines Wohngebäudes mit Stall, Tenne und Silo auf dem Grundstück Fl.Nr. 48  wird erteilt.

 

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Vormerkung:

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich.

Bei der Beurteilung des Vorhabens ist zu beachten, dass sich das Grundstück im Bereich des „Ensembles Ortskern Schlehdorf“ (eingetragen als Baudenkmal unter dem Aktenzeichen E-1-73-142-1)

 

Die Antragsteller möchten mit dem Vorbescheid nachstehende Fragen beantwortet wissen:

 

Variante 1:

Abriss eines Wohngebäudes mit anschließendem Stall, Tenne und Silo, sowie Neubau eines Wohngebäudes an der gleichen Stelle mit gleicher Kubatur wie ehemaliges Wohngebäude und ehemaliger Stall und Tenne.

 

Variante 2:

Sanierung eines Wohngebäudes und Abriss des anschließenden Stalls, der Tenne und des Silos, sowie Neubau eines Wohngebäudes anstelle des Stalls und der Tenne an der gleichen Stelle mit gleicher Kubatur.

 

Fragen, über die im Rahmen des Vorbescheidsantrages zu entscheiden sind:

 

1.

Sind die in den beigefügten Eingabeplänen dargestellten Vorhaben (Variante 1 und Variante 2) bauplanungsrechtlich zulässig? Fügen sie sich insbesondere nach § 34 BauGB hinsichtlich

a) der Art der baulichen Nutzung,

b) des Maßes der baulichen Nutzung,

c) der überbaubaren Grundstücksflächen und der

d) Bauweise

in die Eigenart der näheren Umgebung ein?

 

2.

Stehen die in den beigefügten Eingabeplänen dargestellten Vorhaben (Variante 1 und Variante 2) im Einklang mit den Abstandsflächenvorschriften des Art. 6 BayBO? Kann ggf. wegen der Nichteinhaltung der Abstandsflächen vor der südlichen Außenwand des Vorhabens (Überschreitung der Straßenmitte) und der nördlichen (Überdeckung mit den Abstandsflächen des Anwesens Kocheler Straße 28) die Erteilung von Abweichungen nach Art. 63 BayBO, die hiermit höchstvorsorglich beantragt werden, erteilt werden?

 

3.

Kann die aufgrund der Nähe des Bauvorhabens (Variante 1 und Variante 2) zum Einzelbaudenkmal Kocheler Straße 28 erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 S. 2 DSchG in Aussicht gestellt werden?

Kann die aufgrund der Lage des Bauvorhabens (Variante 1 und Variante 2) im Bauensemble „Ortskern Schlehdorf" erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 S. 3 DSchG in Aussicht gestellt werden?

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

Erläuterungen reinschreiben.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

 

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.

Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …

Die Deckung erfolgt über

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.