Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0015/2020  

Betreff: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 616, Herrenbergstraße -erneute Vorlage-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
28.01.2021 
8. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2020_08_03_Eingabe01a_Haböck_Schlehdorf_Herrenbergstrasse-Ansichten  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Soweit die in den Beschlüssen Nrn. 3.1 und 3.2 der heutigen Sitzung genannten Bedingungen eingetreten sind und die Sicherung der genannten Dienstbarkeiten auch für die Gemeinde erfolgt ist, wird der Erste Bürgermeister bevollmächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.10.2020 zu erteilen.  Die Klage vom 23.07.2020 gegen den erteilten Vorbescheid wird dann zurückgenommen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 das gemeindliche Ein-vernehmen zu dem gegenständlichen Bauantrag verweigert, da der Bauantrag hinsichtlich der Situierung der Garagen, welche auf der Fläche für den Wendehammer geplant waren, dem Bebauungsplanentwurf widersprochen hat.

 

Aller Voraussicht nach kann die Erschließung des Nachbargrundstückes Fl.NR. 614/1 nunmehr über ein Geh-, Fahrt- sowie Leitungsrecht erfolgen, so-dass der Wendehammer dahingehend nicht mehr erforderlich ist.

 

Aufgrund der vorhergehenden Beschlüsse Nrn. 3.1 und 3.2 liegt dann -soweit die in den Beschlüssen genannten Bedingungen eingetreten sind- keine Abweichung vom Bebauungsplanentwurf mehr vor. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 3 2020_08_03_Eingabe01a_Haböck_Schlehdorf_Herrenbergstrasse-Ansichten (975 KB)