Vorlage - S-0015/2020
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Beschlussvorschlag:
Soweit die in den Beschlüssen Nrn. 3.1 und 3.2 der heutigen Sitzung genannten Bedingungen eingetreten sind und die Sicherung der genannten Dienstbarkeiten auch für die Gemeinde erfolgt ist, wird der Erste Bürgermeister bevollmächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag unter Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.10.2020 zu erteilen. Die Klage vom 23.07.2020 gegen den erteilten Vorbescheid wird dann zurückgenommen.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 das gemeindliche Ein-vernehmen zu dem gegenständlichen Bauantrag verweigert, da der Bauantrag hinsichtlich der Situierung der Garagen, welche auf der Fläche für den Wendehammer geplant waren, dem Bebauungsplanentwurf widersprochen hat.
Aller Voraussicht nach kann die Erschließung des Nachbargrundstückes Fl.NR. 614/1 nunmehr über ein Geh-, Fahrt- sowie Leitungsrecht erfolgen, so-dass der Wendehammer dahingehend nicht mehr erforderlich ist.
Aufgrund der vorhergehenden Beschlüsse Nrn. 3.1 und 3.2 liegt dann -soweit die in den Beschlüssen genannten Bedingungen eingetreten sind- keine Abweichung vom Bebauungsplanentwurf mehr vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
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3 | 2020_08_03_Eingabe01a_Haböck_Schlehdorf_Herrenbergstrasse-Ansichten (975 KB) |