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Vorlage - S-0017/2020  

Betreff: Abstandsflächensatzung; Grundüberlegungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
28.01.2021 
8. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1_Kraus_BayBO2020_konsolidieret_Fassung_BayBo_AEnderungsmodus_V1  
Vergleich BayBO 2020 und Planung 2021  
Gegenüberstellung der Abstandsflächenregel nach geltendem und geplantem Recht  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die

 

 

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Vormerkung:

 

Zum 01.02.2020 soll eine neue Fassung der Bayrischen Bauordnung (BayBO) in Kraft treten. Unter anderem soll das Abstandflächenrecht, Art. 6 BayBO, in erheblichem Maße geändert werden (s. Anlage).

Da das Gemeindegebiet Schlehdorf eine über die Jahre gewachsene dörfliche Struktur aufweist, ist zu überlegen, ob das bisher geltende Abstandsflächenrecht weitergeführt werden soll. Dies wäre mittels einer gemeindlichen Satzung möglich.

 

Allerdings weist das Kreisbauamt des Landramtes ausdrücklich darauf hin, dass Abstandsflächensatzungen über das gesamte Gemeindegebiet nichtig sind und vom Landratsamt aufgrund möglicher Schadenersatzfolgen auch nicht vollzogen werden.

 

Für den Ortskern von Schlehdorf ist das neue Abstandsflächenrecht unerheblich, da hier großteils auch nach neuem Recht die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können.

 

Der Erlass einer Satzung würde aus Sicht des Vorsitzenden zudem voraussetzen, dass geklärt wird, welche Regelungen die verschiedenen Bebauungspläne enthalten. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Kraus_BayBO2020_konsolidieret_Fassung_BayBo_AEnderungsmodus_V1 (57 KB)      
Anlage 5 5 Vergleich BayBO 2020 und Planung 2021 (65 KB)      
Anlage 6 6 Gegenüberstellung der Abstandsflächenregel nach geltendem und geplantem Recht (63 KB)