Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0001/2021  

Betreff: Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Walchensee, Karwendelweg (GBV K-35/2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
26.01.2021 
10. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Walchensee, Karwendelweg wird vorbehaltlich des Nachweises, dass die Erschließung über Dienstbarkeiten gesichert ist, erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Mit der Baueingabe vom 08.12.2020, Eingang am 18.12.2021, wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung beantragt. Das Grundstück liegt nordöstlich des Karwendelwegs.

Die Zulassung der Bebauung steht der Planungsabsicht des Flächennutzungsplans (Darstellung als WA „allgemeines Wohnen) nicht entgegen und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Mit einer Wandhöhe von 4,50 m und einer GRZ von 0,1 fügt es sich in die Umgebung ein.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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